Mordfall Lübcke: Gericht lässt Akten von Ex-Ver­tei­diger sicher­s­tellen

02.12.2020

Ein Urteil gegen den Hauptangeklagten im Lübcke-Prozess könnte noch dieses Jahr ergehen. Doch auch der ehemalige Verteidiger von Stephan Ernst steht nun im Fokus der Staatsanwaltschaft und spielt für den Prozess eine wichtige Rolle.

Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) Akten des früheren Rechtsanwaltes des Hauptangeklagten Stephan Ernst sicherstellen lassen. Diese seien mittlerweile vom zuständigen Senat gesichtet worden, sagte eine OLG-Sprecherin am Mittwoch. Es handelt sich dabei um Dokumente des
Dresdner Rechtsanwalts Frank Hannig, der im Juli als Verteidiger des mutmaßlichen Lübcke-Mörders abberufen wurde. Zuvor hatte der Norddeutsche Rundfunk (NDR) über das Thema berichtet.

Welche Erkenntnisse sich das Gericht erhofft, sagte die Sprecherin zunächst nicht. Das weitere Verfahren bezüglich der Akten werde am Donnerstag in der Verhandlung erörtert. Hannig spielt in dem Prozess eine besondere Rolle, weil er für seinen Mandanten Ernst Teile eines Geständnisses erfunden haben soll. Deswegen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Kassel gegen ihn.

Ernst wird vorgeworfen, im Juni 2019 den CDU-Politiker Lübcke auf dessen Terrasse im Kreis Kassel aus einem rechtsextremen Motiv erschossen heraus zu haben. Er hatte verschiedene Geständnisse zur Tat abgegeben. So beschuldigte er zeitweise den Mitangeklagten Markus H., den Schuss abgefeuert zu haben. Dies hat Ernst inzwischen widerrufen und erklärt, Ex-Verteidiger Hannig habe ihn zu der falschen Aussage gedrängt. Ernst hatte sich wegen eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses von Hannig im laufenden Prozess getrennt.

dpa/vbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Mordfall Lübcke: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43613 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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