Drei unterschiedliche Versionen des Mordes an Walter Lübcke gibt es. Alle stammen vom Hauptangeklagten Stephan E. Durch eine Befragung von E.s ehemaligen und aktuellen Anwälten will das OLG Frankfurt klären, wie es dazu kam.
Der Anwalt des Hauptangeklagten im Prozess um den Mordfall Lübcke (Az. 5-2StE 1/20, 5a-3/20), Mustafa Kaplan, hat den früheren (Mit-)Verteidiger Frank Hannig vor Gericht belastet. Hannig habe ihm gegenüber erklärt, sich Teile des zweiten Geständnisses von E. ausgedacht zu haben, sagte Kaplan als Zeuge am Montag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG): "Ich war verwundert, dass er das eingeräumt hat, dass er eine Lüge produziert hat."
Demnach soll Hannig den Hauptangeklagten E. aussagen lassen haben, dass der Mitangeklagte Markus H. den tödlichen Schuss auf Kassels Regierungspräsidenten Walter Lübcke abgab. So habe Hannig H. zu einer Aussage bewegen wollen. Neu ist diese Anschuldigung nicht: E. hatte nach seinem dritten Geständnis erklärt, dass ihn Hannig zu den falschen Angaben bewegt habe.
Vorgetäuschte Anrufe und ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis
Lübcke war im Juni 2019 vor seinem Haus im Landkreis Kassel erschossen worden. Stephan E. soll ihn aus rechtsextremistischen Motiven getötet haben. Seit Juni 2020 läuft nun das Verfahren vor dem OLG. E. ist wegen Mordes angeklagt, Markus H. wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen. E. hat seit seiner Verhaftung drei Geständnisse mit unterschiedlichem Inhalt abgelegt. Vor Gericht geht es momentan darum, wie diese zustande gekommen sind.
Dazu war Kaplan in Teilen von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbunden worden. Er schilderte, wie er im Juli eine Nachricht von Hannig erhalten habe. Darin habe der Dresdener Rechtsanwalt vorgeschlagen, Stephan E. vor Gericht erklären zu lassen, dass seine Frau ihn per Anruf zu einer baldigen Äußerung vor Gericht dränge. Dieser Anruf war laut Kaplan erfunden. Was Hannig damit bezwecken wollte, blieb vor Gericht zunächst unklar.
Auf den angeblichen Anruf angesprochen, habe Hannig die Erfindung weiterer Aussagen eingeräumt und "sinngemäß" gesagt, dass er in einem Strafverfahren ja lügen dürfe, so Kaplan. Er habe Hannig entgegengehalten, dass ein Angeklagter lügen dürfe, ein Verteidiger nicht. Eine Aussprache zu diesem Thema habe es dann nicht mehr gegeben. Ende Juli trennte sich E. wegen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses von Hannig. Die juristischen Konsequenzen für den Dresdener Anwalt sind noch unklar. Er war am Montag zunächst nicht zu erreichen. Hannig soll aber noch vor Gericht befragt werden.
Ein Geständnis gegen Geld?
Der Auftritt eines anderen Ex-Anwalts von E. war dagegen schnell beendet: Dirk Waldschmidt hatte den Angeklagten nach seiner Festnahme kurzzeitig vertreten, einzelne Umstände gelten aber als dubios. Das Gericht unterbrach die Befragung Waldschmidts nach einer Stunde, als bekannt wurde, dass er auch E.s Frau in einem Verfahren vertreten hatte und daher durch die anwaltliche Schweigepflicht ihr gegenüber zu wesentlichen Fragen nicht reden durfte. Er soll später noch einmal vorgeladen werden. Klärung erhofft sich das Gericht unter anderem in der Frage, ob und von wem der Familie von E. finanzielle Hilfen versprochen wurden für ein Geständnis.
Der Prozesstag endete mit einem emotionalen Schlusspunkt: Im Saal wurde eine Videoaufzeichnung der Bürgerversammlung in Nordhessen gezeigt, bei der Ernst und H. anwesend waren und die der Auslöser für die Tötung Lübckes gewesen sein soll. Dabei verteidigte der CDU-Politiker die Aufnahme von Flüchtlingen. Nach Ende des Videos ergriff sein Sohn Jan-Hendrik im Gerichtssaal überraschend das Mikrofon: "Ich bin stolz auf meinen Papa. Alles, was er gesagt hat, hat er richtig gesagt, und er hat immer noch Recht."
ast/dpa/LTO-Redaktion
Anwalt im Lübcke-Prozess belastet Ex-Verteidiger: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42727 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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