OLG Frankfurt am Main: Details zum Scha­dens­er­satz für getö­tete Jagd­hunde

12.05.2021

Eigentlich wollte ein Jäger eine Sau erledigen, er traf aber einen Terrier. Ob die Hundehalterin deshalb Schadensersatz für die Ausbildungskosten des Hundes bekommt und was sonst noch zu beachten ist, hat das OLG konkretisiert.

Der Schadensersatz für einen bei der Jagd versehentlich getöteten Jagdhund bemisst sich laut einem Gerichtsurteil nach dem Preis für einen vergleichbaren Welpen zuzüglich der Ausbildungskosten. Es seien "die Kosten zu berücksichtigen, die für die Ausbildung eines Hundes mit durchschnittlicher Begabung aufzuwenden sind, um den Ausbildungsstand des getöteten Hundes zu erreichen", teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag mit (Urt. v. 20.4.2021, Az. 4 U 184/19). Als Preis für einen Welpen ging das Gericht von 500 Euro aus, den Stundensatz bei der Ausbildung bezifferte es mit zehn Euro.

In dem Fall hatte ein Jäger auf eine Sau geschossen und dabei versehentlich einen jungen Terrier getroffen. Der Jäger hatte ausgesagt, die Sau sei unter anderem von dem Terrier gehetzt worden. Bei der Schussabgabe habe er den Hund nicht mehr gesehen. Laut OLG handelt es sich dabei um einen fahrlässigen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht, bei dieser Sachlage hätte der Jäger nicht schießen dürfen, entsprechend sei er schadensersatzpflichtig.

Die Haftpflichtversicherung hatte der Eigentümerin des Hundes bereits vor dem Prozess 2.100 Euro gezahlt, sie verlangte jedoch mit dem Verweis auf erheblich höhere Ausbildungskosten mehr Geld. Das Landgericht in Gießen wies die Klage ab, ihre Berufung wurde nun vom OLG zurückgewiesen. Mit dem bereits gezahlten Geld seien ihre Ansprüche auf Schadenersatz abgegolten, entschied das OLG. Es hatte für die Ausbildung des 20 Monate alten Terriers insgesamt 79 Stunden angesetzt.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44943 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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