Das OLG Frankfurt hat das Urteil im Lübcke-Prozess verkündet. Stephan Ernst wird wegen Mordes verurteilt, Markus H. erhält eine Bewährungsstrafe.
Wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Hauptangeklagten Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten bei der Urteilsverkündung am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der Mitangeklagte Markus H. ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Diese lautete auf ein Jahr und sechs Monate wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war H. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.
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dpa/aka/LTO-Redaktion
Eil: Urteil im Lübcke-Prozess verkündet: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44115 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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