Eil: Urteil im Lübcke-Prozess verkündet: Lebens­lang für Ste­phan Ernst, Bewäh­rungs­strafe für Markus H.

28.01.2021

Das OLG Frankfurt hat das Urteil im Lübcke-Prozess verkündet. Stephan Ernst wird wegen Mordes verurteilt, Markus H. erhält eine Bewährungsstrafe.

Wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Hauptangeklagten Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten bei der Urteilsverkündung am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der Mitangeklagte Markus H. ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Diese lautete auf ein Jahr und sechs Monate wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war H. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.

Mehr dazu später auf www.lto.de

dpa/aka/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Eil: Urteil im Lübcke-Prozess verkündet: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44115 (abgerufen am: 22.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen