Keine günstige Prognose für Armin Meiwes: "Kan­ni­bale von Roten­burg" bleibt auch nach 15 Jahren in Haft

05.10.2018

Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Armin Meiwes entmannte einen 43-Jährigen, tötete ihn und verspeiste Körperteile seines Opfers. Nun befindet das OLG Frankfurt: Der verurteilte Mörder muss im Gefängnis bleiben.

Der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Armin Meiwes kommt auch nach Verbüßung von 15 Jahren Haft nicht frei. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, wie es am Freitag mitteilte (Beschl. v. 27.09.2018, Az. 3 Ws 569/19). Meiwes wurde 2006 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und Störung der Totenruhe verurteilt. Der Computertechniker hatte im Jahr 2001 einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen - der Fall und die anschließenden Verhandlungen hatten deutschlandweit großes Aufsehen erregt. Verhaftet worden war Meiwes im Dezember 2002.

Das Landgericht (LG) Kassel hatte es abgelehnt, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird. Das OLG verwarf nun die Beschwerde, die Meiwes dagegen eingelegt hat. Das LG habe zutreffend angenommen, dass dem Verurteilten gegenwärtig keine günstige Prognose gestellt werden könne, erklärte das OLG. Der Beschluss sei nicht anfechtbar. Details dazu teilte das Gericht nicht mit.

Meiwes sitzt in Kassel in Haft. Eine anschließende Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet. Die lebenslange Freiheitsstrafe kann gemäß § 57a Strafgesetzbuch (StGB) nach 15 Jahren Haft zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei der Entscheidung wird auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt. Im November 2017 war bekannt geworden, dass Meiwes einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt hatte. Dazu sollte ein Gutachten zu seiner Sozialprognose eingeholt werden, hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt erklärt.

Der Fall hat schon viele Gerichte beschäftigt: Zunächst verurteilte das LG Kassel Meiwes im Jahr 2004 wegen Totschlags, doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. 2006 befand das LG Frankfurt schließlich auf Mord. Eine Verfassungsbeschwerde Meiwes' dagegen blieb erfolglos. Umstritten war das Mord-Urteil, weil der Getötete, ein 43-jähriger Ingenieur aus Berlin, mit der Tat einverstanden gewesen sein soll. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Keine günstige Prognose für Armin Meiwes: . In: Legal Tribune Online, 05.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31339 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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