Das OLG Düsseldorf verhandelt am Mittwoch in einem Berufungsverfahren über eine Klage des Landes NRW gegen den WDR. Das Land verlangt Unterlassung und Richtigstellung, weil in einer Hörfunksendung die Bearbeitung von NS-Entschädigungsanträgen unzutreffend und ehrverletzend dargestellt worden sei.
Opfer des NS-Regimes können bei der Bezirksregierung Entschädigungsanträge stellen und nach dem Bundesentschädigungsgesetz sowie aus dem Härtefonds des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) entschädigt werden. Im November 2008 wurde in einer Hörfunksendung die Verwaltungspraxis der Bezirksregierung Düsseldorf thematisiert.
Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat den Westdeutschen Rundfunk (WDR) zur Unterlassung der beanstandeten Passagen verpflichtet. Nach Ansicht des Gerichts handele es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen und unzulässige Kritik. Zudem wurde der Sender zur Richtigstellung verpflichtet.
Gegen diese Entscheidung hat der WDR nun Berufung eingelegt. Auch pointierte und überspitzte Kritik müsse möglich sein.
OLG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2146 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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