Das OLG Dresden hat einen Schlussstrich unter die Taten der rechtsextremen "Gruppe Freital" gezogen. In einem dritten und letzten Prozess verurteilte der Staatsschutzsenat drei weitere Unterstützer zu Bewährungsstrafen.
Der letzte Prozess gegen Gefolgsleute der rechtsextremen "Gruppe Freital" ist am Oberlandesgericht (OLG) Dresden mit Bewährungsstrafen zu Ende gegangen. Der Staatsschutzsenat verurteilte die drei Angeklagten - zwei Männer und eine Frau - am Donnerstag unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (Urt. v. 18.03.2021, Az. 4 St 2/20).
Die Richterinnen und Richter verhängten Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die drei Angeklagten hatten sich im Prozess als Anhänger der Gruppierung bekannt und die Vorwürfe zugegeben.
Die Rechtsextremisten der "Gruppe Freital" hatten 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise in der Kleinstadt Freital bei Dresden für Angst und Schrecken gesorgt. Der terroristischen Vereinigung wurden unter anderem mehrere Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, auf das Auto eines Linke-Politikers und auf ein alternatives Wohnprojekt vorgeworfen.
Gruppe griff alternatives Wohnprojekt an
Im letzten von insgesamt drei Prozessen mussten sich eine 56 Jahre alte Frau und zwei 34 und 51 Jahre alte Männer als Unterstützer der Gruppe verantworten. Fast auf den Tag genau vor drei Jahren hatte derselbe Senat in dem Gerichtssaal die acht Haupttäter als Mitglieder einer rechtsterroristischen Vereinigung in unterschiedlicher Tatbeteiligung unter anderem wegen versuchten Mordes zu Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt.
Der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats sagte am Donnerstag in seiner gut einstündigen Urteilsbegründung, dass die gewalttätige Gruppierung ab dem Sprengstoffanschlag auf das Auto eines Freitaler Linken-Stadtrats, der den Tätern aufgrund seines Engagements für Flüchtlinge verhasst war, sich als terroristische Vereinigung entwickelte. Der "Freundeskreis", den eine rassistische und teilweise nationalsozialistische Gesinnung sowie eine hohe Gewaltbereitschaft einte, habe sich anlässlich fremdenfeindlicher Demonstrationen in dem Ort zusammengefunden und sich rasch weiter radikalisiert. In einem weiteren Verfahren hat das OLG Dresden bereits Anfang Februar erste Mitglieder und Unterstützer der "Gruppe Freital" zu Freiheitsstrafen verurteilt, die teilweise noch zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Im Mittelpunkt des letzten Prozesses stand ein Angriff der Gruppe auf ein alternatives Wohnprojekt im Dresdner Stadtteil Übigau. Während sich der 51-Jährige Torsten L. mit rund 20 weiteren Tätern der "Gruppe Freital" und anderen Rechtsextremisten aus Dresden an dem nächtlichen Überfall auf das bewohnte Haus beteiligte, hätten Simone S., Ehefrau eines bereits verurteilten Haupttäters, und Sandro M. "psychische Beihilfe" zu der Tat geleistet. Alle drei seien auch in den Chats der Gruppe Freital recht aktiv gewesen.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
OLG Dresden verurteilt weitere Unterstützer der "Gruppe Freital": . In: Legal Tribune Online, 19.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44541 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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