OLG Celle: Mut­maß­li­cher Deut­sch­land­chef des IS muss in Haft

24.02.2021

Weil er junge Islamisten in Deutschland radikalisiert und in IS-Kampfgebiete geschickt haben soll, muss Abu Walaa rund zehn Jahre in Haft. Weitere Angeklagte erhielten ebenfalls Haftstrafen. Das entschied das OLG Celle.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht erklärte den 37-jährigen Iraker Abu Walaa am Mittwoch wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrororganisation für schuldig. Der Hassprediger und sein Netzwerk haben nach Überzeugung der Richterinnen und Richter junge Leute vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt. Drei Mitangeklagte erhielten Haftstrafen zwischen gut vier und acht Jahren (Urt. v. 24.2.2021, Az. 4 StE 1/17).

Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim". Ein mitangeklagter Deutsch-Serbe, der acht Jahre Haft erhielt, soll seine Wohnung in Dortmund als Gebetszentrum genutzt und dort auch zeitweise den Islamisten Anis Amri beherbergt haben. Amri verübte 2016 einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin, bei dem zwölf Menschen starben.

Im Verlauf des Prozesses beschäftigte sich das Gericht mit einer langen Reihe weiterer Islamisten, die von dem Dortmunder und einem mitangeklagten Mann aus Duisburg im Hinterzimmer von dessen Reisebüro radikalisiert worden sein sollen. Der Duisburger wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Zwei der Rekrutierten sollen im Irak Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern verübt haben. 

Anklage forderte ein Jahr mehr

Für Abu Walaa hatte die Bundesanwaltschaft elfeinhalb Jahre Haft gefordert, für die übrigen Angeklagten zwischen viereinhalb und zehn Jahren. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch beziehungsweise deutlich mildere Strafen plädiert.

Unbemerkt von den Sicherheitsbehörden blieb das Tun der Gruppe um Abu Walaa nicht. In Dortmund war regelmäßig "Murat" dabei, ein V-Mann des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, der sich auch an die Fersen Amris heftete. Die Bundesanwaltschaft stützte sich auch auf Informationen dieses V-Manns, der für den Prozess aber keine Aussagegenehmigung erhielt. Ihr Kronzeuge war ein junger Mann aus Gelsenkirchen, der als Jugendlicher in islamistische Kreise geriet, sich dann aber vom IS abwandte und mit den Behörden zusammenarbeitete.

Die Verteidigung zog die Glaubwürdigkeit dieses Kronzeugen jedoch in Zweifel. Dem V-Mann warf sie vor, selbst zu Anschlägen angestachelt zu haben. Die Anschuldigungen der Anklage hielt die Verteidigung im Großen und Ganzen für nicht nachweisbar.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Celle: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44346 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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