OLG Bremen: 4.000 Euro Sch­mer­zens­geld nach Fri­seur­be­such

29.07.2011

Die Kundin erlitt schwere Verletzung bei einer Haarentkrausung, ihre Kopfhaut wurde verätzt. Schuld war mangelnde Sorgfalt des Friseurs. Die Frau hatte mehrere Monate lang an den Folgen zu leiden; ihre Haare mussten entfernt werden, sie trug ein halbes Jahr lang eine Perücke. Das OLG Bremen sprach ihr nun 4.000 Euro Schmerzensgeld zu, wie am Donnerstag bekannt wurde.

Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgelds seien neben den Schmerzen auch die Schwere, die Art und die Dauer der Beeinträchtigung durch die entstellende Verletzung zu berücksichtigen. Erhöhend wirke sich die psychische Beeinträchtigung aus, die daraus folgte, dass die Klägerin für ein halbes Jahr lang eine Perücke tragen musste, entschied das Oberlandesgericht Bremen (OLG, Urt. v. 11.07.2011, Az. 3 U 69/10).

Gefordert hatte die Klägerin vor dem LG Bremen neben Ersatz für Verdienstausfall und sonstige Kosten ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro. Nach einer Beweisaufnahme wurden ihre lediglich 1.500 Euro zugesprochen, wogegen die Frau vor dem OLG Bremen Berufung einlegte.

Das OLG entschied zu ihren Gunsten nicht in voller Höhe, weil sie zwar verätzt wurde, aber nicht unter bleibenden Schäden zu leiden hat.

ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

OLG Bremen: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3889 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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