Nachdem die Vergleichsgespräche zwischen Verbraucherschützern und Volkswagen zur Entschädigung von Dieselkunden wegen umstrittener Anwaltskostenberechnung kürzlich gescheitert waren, gibt es nun doch eine Einigung.
Nach ihren zunächst gescheiterten Gesprächen haben Volkswagen und die Verbraucherschützer vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt doch noch einen Vergleich zur Entschädigung von Dieselkunden erzielt. Bei ihren Güteverhandlungen am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig einigten sich beide Seiten auf eine "umfassende Vereinbarung", wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Details zum Vergleich sollen um 13 Uhr verkündet werden. Bis dahin haben die Parteien Stillschweigen vereinbart, heißt es in der Gerichtsmitteilung.
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acr/LTO-Redaktion
Abgasskandal vor dem OLG Braunschweig: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40533 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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