OLG zum Nazi-Tattoo im Schwimmbad: Haft­strafe für NPD-Poli­tiker bleibt bestehen

20.04.2017

Mit seinem Nazi-Tattoo hatte ein brandenburgischer NPD-Politiker in einem Schwimmbad für erhebliches Aufsehen gesorgt. Nun hat das Oberlandesgericht die bereits verhängte Gefängnisstrafe bestätigt.

Der brandenburgische NPD-Politiker Marcel Zech muss wegen Volksverhetzung für acht Monate ins Gefängnis, weil er ein Nazi-Tattoo in einem Spaßbad öffentlich gezeigt hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat die Revision des 28-Jährigen gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin als offensichtlich unbegründet verworfen, sagte Gerichtssprecherin Judith Janik am Donnerstag. Zuvor hatte die Märkische Allgemeine berichtet.

Der Kreistagsabgeordnete aus dem Landkreis Barnim hatte im November 2015 seine Tätowierung mit den Umrissen des Konzentrationslagers Auschwitz und dem Spruch "Jedem das Seine" in dem örtlichen Schwimmbad gezeigt.

Zech habe in dem Revisionsantrag argumentiert, dass die bildliche Darstellung des KZ keine Meinungsäußerung sei, so Janik. Dagegen habe das OLG darauf erkannt, dass das Tattoo durchaus als Billigung des Holocaust zu verstehen sei. "Da das Tattoo in dem Schwimmbad zwei Stunden lang zur Schau gestellt wurde, ist das Rechtsempfinden der Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt worden", sagte die Sprecherin. Daher habe das OLG die verhängte Haftstrafe ohne Bewährung als gerecht angesehen.

Urteil "wichtiges Signal"

Das Internationale Auschwitz Komitee reagierte erleichtert auf die Entscheidung des OLG. "Gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Bestätigung dieses Urteils angesichts der Tatsache, dass die Überlebenden von Auschwitz immer öfter mit Verherrlichungen als auch mit Relativierungen oder Leugnungen des Holocaust konfrontiert sind, ein wichtiges Signal", sagte Vizepräsident Christoph Heubner. Dies sei eine Strategie, die Rechtsextreme weltweit verbinde. "Gerade deshalb ist dieses Urteil von großer Bedeutung."

Zech war im Dezember 2015 vom Amtsgericht Oranienburg zunächst zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt. Das Landgericht Neuruppin erhöhte das Strafmaß daraufhin auf acht Monate Haft ohne Bewährung.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG zum Nazi-Tattoo im Schwimmbad: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22693 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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