Das OLG Bamberg hat die Abweisung der Klage eines Minderjährigen bestätigt, der vom Veranstalter eines Zeltlagers, an dem er im Alter von sieben Jahren teilgenommen hatte, Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5.000 Euro forderte. Als Grund dafür nannte er ein pädagogisch nicht vertretbares Singspiel, bei dem sein Vater mitgewirkt hatte, und durch das er ein schweres Trauma erlitten habe.
Das Landgericht (LG) Coburg als Vorinstanz hatte ein Verschulden der Verantwortlichen hinsichtlich des Singspiels nicht erkennen können. Dafür hätten die Verantwortlichen die Gefahr eines Traumas bei einem Siebenjährigen durch das Singspiel erkennen müssen. Dies hatte das Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Falles bei dem über viele Jahre beanstandungsfrei aufgeführten Stück verneint. Auf die Frage, ob das Kind tatsächlich eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten hatte, war es damit nicht mehr angekommen (Urt. v. 04.08.2010, Az. 12 O 275/10).
Bei dem in Rede stehenden Singspiel war der Vater des Klägers von einem Mädchen mittels "Fingerpistole" schauspielerisch erschossen worden. Der Kläger und seine Eltern, die ihn in dem Prozess vertraten, waren der Ansicht, dass ihr Junge dadurch ganz erhebliche psychische Beeinträchtigungen erlitten hatte. Der Zeltlagerveranstalter verteidigte sich damit, dass das Singspiel seit Jahrzehnten ohne gesundheitliche Beeinträchtigung für Teilnehmer oder Zuschauer aufgeführt werden konnte. Auch hätten die anderen Teilnehmer am Zeltlager nach dem Singspiel weder am Kläger noch an seinem Vater eine nachteilige Veränderung feststellen können.
Im Rahmen der von den Eltern geführten Berufung machte das Oberlandesgericht Bamberg (Beschluss vom 05.01.2011, Az. 5 U 159/10; rechtskräftig) jetzt deutlich, bei Kindern im Alter von sieben Jahren könne vorausgesetzt werden, dass sie zwischen Spiel und Realität unterscheiden können. Es müsse nicht damit gerechnet werden, dass ein Kind eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt, wenn ein anderes Kind mit dem Finger den Vater eines anderen Teilnehmers "erschieße". Auch das Verhalten des Vaters, der am Singspiel mitgewirkt hatte, spreche dafür, dass die behaupteten Auswirkungen nicht vorhersehbar waren.
plö/LTO-Redaktion
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OLG Bamberg: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2581 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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