Nach rund zehn Monaten hat die Polizei am Montagnachmittag die Occupy-Zelte vor der Europäischen Zentralbank in Frankfurt geräumt. Zuvor hatte das VG der Bankenmetropole einen Eilantrag der Aktivisten auf Erhalt des Camps abgelehnt.
Das Lager und die dauerhafte Besetzung der Grünanlage sei durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht gedeckt, teilte das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt mit (Beschl. v. 06.08.2012, Az. 5 L 2558/12. F). Ein gemeinsames Ziel der Menschen in dem Camp, zu denen neben Aktivisten auch Ausländer, Angehörige nationaler Minderheiten, Obdachlose und Drogensüchtige zählten, sei nicht mehr erkennbar.
Die in der Grünanlage aufgestellten Hütten, Zelte, Sofas, Sessel und Stühle trügen nicht unmittelbar zur gemeinsamen Meinungsbildung bei. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit berechtige auch nicht dazu, fremdes Grundeigentum nach Belieben in Anspruch zu nehmen.
In der vergangenen Woche war bereits das Düsseldorfer Camp der dortigen Occupy-Bewegung ohne größere Gegenwehr geräumt worden. Auch dort wollte das Ordnungsamt die seit Oktober 2011 errichteten Holzhütten und Zelte in der Innenstadt nicht länger dulden.
dpa/age/LTO-Redaktion
VG Frankfurt am Main lehnt Eilantrag ab: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6779 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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