Wegen Fehlern im Auswahlverfahren muss das Justizministerium erneut über die Besetzung der Generalstaatsanwalts-Stelle in Schleswig-Holstein entscheiden, so das OVG Schleswig. Das Ministerium will jetzt das weitere Vorgehen beraten.
Der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hatte am Mittwoch vorläufig untersagt, die vakante Generalstaatsanwalts-Stelle in Schleswig-Holstein mit der ausgewählten Leiterin der Kieler Staatsanwaltschaft, Birgit Heß, zu besetzen. Das Justizministerium will jetzt das weitere Vorgehen beraten. "Die umfangreiche Entscheidung des Senats wird derzeit darauf geprüft, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, damit das weitere Verfahren über die Stellenbesetzung fehlerfrei und möglichst zügig durchgeführt werden kann", sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag.
Nunmehr muss neu über die Besetzung der Stelle entschieden werden. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit (Az. 2 MB 8/22).
Das Verwaltungsgericht (VG) als Vorinstanz hatte einen vorläufigen Stopp des Besetzungsverfahrens abgelehnt (VG Schleswig, Beschl. v. 05.05.2022, Az. 12 B 10010/21 und 12 B 10011/21. Dagegen hatte der Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, Ralph Döpper, Beschwerde eingelegt. Neben Heß und Vize-Generalstaatsanwalt Georg-Friedrich Güntge hatte sich auch Döpper beworben. Güntge ist derzeit kommissarischer Generalstaatsanwalt.
Außerdienstliche Tätigkeiten berücksichtigt
Während das VG zu dem Schluss gekommen war, dass die getroffene Auswahl weder Formfehler noch sachliche Mängel aufweise, sah das OVG das Recht des Mitbewerbers auf eine ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung aus mehreren Gründen als verletzt an. Der Jurist könne deshalb verlangen, dass über seine Bewerbung nochmals und nunmehr fehlerfrei entschieden werde. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass er in einem neuen Auswahlverfahren erfolgreich sein werde.
Im Wesentlichen seien bei der Bewerberauswahl für das Beurteilungsmerkmal "Fachkenntnisse" entgegen der Vorgaben außerdienstliche Tätigkeiten zum Gegenstand der Beurteilung gemacht worden, heißt es in dem Beschluss des OVG. Weil bei der Auswahl für den Posten das "herausragende juristische Wissen" der Bewerberin durch ihre Prüfertätigkeit und ihr Engagement in einem Berufsverband belegt worden sei, bestünde ein Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Neuentscheidung.
Der Generalstaatsanwalt ist höchster Ankläger des Landes und Vorgesetzter der dem Oberlandesgericht zugeordneten Staatsanwaltschaft. Zudem hat er die Dienstaufsicht über alle Staatsanwälte in den vier Landgerichtsbezirken.
dpa/ku/LTO-Redaktion
* Artikelversion vom 22.09.2022, 16:13 Uhr; Begründung des OVG-Beschlusses ergänzt.
OVG Schleswig-Holstein stoppt Auswahlverfahren: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49707 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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