NSU-Prozess wird wieder unterbrochen: Zeuge geht lieber in die Kneipe

23.07.2014

Mit einer skurrilen Begründung ist ein Zeuge im NSU-Prozess seiner Ladung vor Gericht nicht nachgekommen: Er sei zwar zunächst in einen Zug nach München gestiegen, habe dann aber "etwas trinken müssen" und sich eine Wirtschaft gesucht, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Der NSU-Prozess am Oberlandesgericht (OLG) München erlebt eine Verzögerung nach der anderen. Zuletzt sorgte die Angeklagte Beate Zschäpe selbst für eine Unterbrechung, indem sie beantragte, ihre Pflichtverteidiger zu entlassen. Am Mittwoch erschien ein Zeuge nicht, weil er es offenbar vorzog, in eine Kneipe zu gehen.

Mit der Begründung, er habe auf der Zugfahrt nach München "etwas trinken müssen", hatte der Zeuge sein Fernbleiben telefonisch gegenüber dem OLG begründet. Er sei also ausgestiegen und habe sich eine Wirtschaft gesucht. Das gab Richter Manfred Gözl zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch bekannt.

Bundesanwalt Herbert Diemer erklärte, der Zeuge müsse jetzt zwangsweise vorgeführt werden. Die Verhandlung wurde unterbrochen und soll am Mittag mit der Vernehmung eines mutmaßlichen NSU-Unterstützers fortgesetzt werden.

Der fehlende Zeuge war schon zu einem früheren Verhandlungstermin ohne Entschuldigung nicht erschienen. Er gehörte in den 90er Jahren derselben Jugendbande an, in der auch Uwe Böhnhardt Mitglied war. In einer Polizeivernehmung hatte er einen weiteren Böhnhardt-Freund mit einem bis heute ungelösten Kindermord in Jena in Verbindung gebracht.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

NSU-Prozess wird wieder unterbrochen: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12651 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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