Erst Beate Zschäpe, jetzt auch Ralf Wohlleben: Im NSU-Prozess hat sich ein weiterer Angeklagter eingelassen. Wohlleben bestritt jegliches Wissen von den Taten - und den Beihilfe-Vorwurf erst recht. Am Donnerstag will er Fragen beantworten.
Der mutmaßliche NSU-Terrorhelfer Ralf Wohlleben hat bestritten, die Mordwaffe für den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) beschafft zu haben. Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München brach der 40-Jährige am Mittwoch sein Schweigen - und wies den Vorwurf der Beihilfe zum Mord zurück. Stattdessen beschuldigte er vor allem Carsten S., einen seiner Mitangeklagten.
Wohlleben wird Beihilfe zum Mord in neun Fällen vorgeworfen - weil er die Waffe beschafft haben soll, mit der neun Migranten erschossen wurden. Wohlleben sitzt wie Zschäpe seit 2011 in Untersuchungshaft. Von den zehn Morden und zwei Bombenanschlägen, die dem NSU angelastet werden, will Wohlleben "wie alle anderen" erst nach dem Auffliegen der Terrorgruppe im November 2011 erfahren haben. "Ich bedaure jede Gewalttat", sagte er und fügte hinzu: "Den Angehörigen der Opfer gilt mein Mitgefühl." Zugleich erhob er Vorwürfe gegen die Behörden.
Mit seiner Aussage am 251. Verhandlungstag wechselte Wohlleben - wie zuvor schon die Hauptangeklagte Beate Zschäpe - seine mehrjährige Strategie des Schweigens. Im Gegensatz zu ihr trug er seine Aussage selbst vor. Bereits an diesem Donnerstag will er auf erste Fragen antworten. Nebenklage-Vertreter reagierten skeptisch auf die Aussage.
Wohlleben: Carsten S. hat Waffe besorgt
Zschäpe, die als Mittäterin an den Morden und Anschlägen angeklagt ist, hatte ihren Anwalt am Mittwoch vergangener Woche eine Aussage verlesen lassen. Darin bestritt sie jede Beteiligung an den Verbrechen des NSU und schob die Schuld allein ihren Freunden Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zu. Die beiden töteten sich den Ermittlungen zufolge Ende 2011 selbst, um der Festnahme zu entgehen.
Er räumte ein, dass er von seinem damaligen Freund Böhnhardt in einem persönlichen Gespräch um die Beschaffung einer Waffe gebeten worden sei. "Hier äußerte er den Wunsch, dass ich mich nach einer scharfen Pistole für ihn umhören solle", berichtete er. "Er sagte, ich sollte darauf achten, dass es ein deutsches Fabrikat ist." Böhnhardt habe gesagt, er wolle nicht in Haft, sondern sich eher selbst erschießen.
Er habe aber keine Waffe besorgen und am Suizid von Böhnhardt schuld sein wollen, erklärte Wohlleben. Schließlich habe Carsten S. - einer der fünf Angeklagten im NSU-Prozess - von Böhnhardt oder Mundlos den Auftrag bekommen. Wohlleben bestritt insbesondere, in die Bezahlung der Waffe involviert gewesen zu sein. Er habe Carsten S. - der die Pistole schlussendlich besorgte - kein Geld gegeben. Diese Behauptung, die S. in seiner Aussage zu Prozessbeginn erhoben hatte und die sich auch in der Anklage wiederfindet, weise er zurück.
Zschäpe "schlagfertig, witzig und sehr sympathisch"
Von der Gewaltbereitschaft Mundlos' und Böhnhardts will der ehemalige NPD-Funktionär Wohlleben nicht gewusst haben. Das Verhalten der beiden habe früher keinen Anlass gegeben zu vermuten, dass sie einmal schwere Straftaten begehen würden, argumentierte er.
Wohlleben räumte aber ein, nach dem Untertauchen des NSU-Trios Kontakt zu den dreien gehabt zu haben: in mehreren Telefonaten und persönlichen Treffen. Er habe sie allerdings nur unterstützt, weil er über Jahre mit ihnen befreundet gewesen sei. "Ich hätte es besser nicht getan", sagte er rückblickend. Es sei für ihn unvorstellbar, dass Mundlos und Böhnhardt zu diesen Taten in der Lage gewesen seien. Er könne es kaum glauben, sagte Wohlleben. Über Zschäpe sagte er, sie sei schlagfertig, witzig und ihm sehr sympathisch gewesen.
Den Behörden warf Wohlleben Versagen vor. Es sei ihm unerfindlich, warum der Staat die Untergetauchten nicht aufgespürt habe. Schon mit Blick auf die ersten Jahre nach dem Verschwinden der drei 1998 sagte er, hätte man sie finden wollen, wäre das seiner Meinung nach mit Hilfe von Tino Brandt möglich gewesen. Brandt war damals gut bezahlter V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes.
Nur ein Angeklagter schweigt noch
Wohlleben war einst NPD-Mitglied - und nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft eine "steuernde Zentralfigur" der gesamten Unterstützerszene der mutmaßlichen NSU-Terroristen. Doch auch diesen Vorwurf wies er zurück: Die Behauptung beruhe auf Spekulationen.
Wohlleben sagte zudem, er habe schon Mitte der 90er Jahre nichts gegen Ausländer gehabt - sondern gegen die Politik, die den Zuzug von Ausländern fördere. In Frankfurt am Main habe er damals den Eindruck gewonnen, dass es ganze Stadtviertel ohne Deutsche gebe.
Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, der die Tochter des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik vertritt, erklärte: "Es steht Aussage gegen Aussage. Carsten S. hat Wohlleben schwer belastet. Wohlleben widerspricht ihm. Die Frage ist, wem das Gericht am Ende glaubt." Plausibel sei die Erklärung von Wohlleben jedenfalls nicht.
Von den fünf Angeklagten im NSU-Prozess hatten zwei schon zu Beginn ausgesagt: Carsten S. und Holger G. Nachdem nach mehr als zweieinhalb Jahren nun auch Zschäpe und Wohlleben ausgesagt haben, schweigt nur noch einer der Angeklagten: der mutmaßliche Terrorhelfer André E.
dpa/una/LTO-Redaktion
Schweigen im NSU-Prozess gebrochen: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17891 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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