Der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" kostet pro Prozesstag etwa 150.000 Euro, so eine Schätzung des OLG-Präsidenten Karl Huber. Derzeit sind rund 190 Verhandlungstage angesetzt, was Kosten von mehr als 28 Millionen Euro entsprechen würde.
Im Münchner Merkur schätzte der OLG-Präsident die Kosten für den NSU-Prozess auf ca. 150.000 Euro pro Tag. Enthalten seien darin die Kosten für Verteidiger, Nebenklagevertreter und das Personal der Justiz, so eine Gerichtssprecherin, nicht jedoch die Kosten für den Umbau des Saals. Die Summe sei in dieser Höhe zu erwarten gewesen. Die einzige Unwägbarkeit vor Beginn des Prozesses sei die Zahl der Nebenklagevertreter gewesen.
Huber forderte zudem erneut als Lehre aus dem Verfahren eine Gesetzesänderung, die die Beteiligung von Nebenklägern begrenzt. Die Bundesvorsitzende des Opferverbandes Weisser Ring, Roswitha Müller-Piepenkötter, hält diesen Vorschlag für eine "Unverschämtheit". Der OLG-Präsident befürchtet dagegen, dass andernfalls Großverfahren möglicherweise nicht mehr zu bewältigen wären. "Im Fall der Loveparade in Duisburg, bei dem es um 21 Tote und mehr als 500 Verletzte geht, wird es entsprechend viele Nebenkläger geben, von denen sich viele von Anwälten vertreten lassen", sagte Huber. "Dann gibt es 1.000 Beteiligte an dem Verfahren. Das ist aus meiner Sicht mit unseren Regeln kaum mehr zu bewältigen."
Der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Münchnen wünscht sich vom Gesetzgeber zudem klarere Regeln für die Zulassung von Journalisten zu Strafverfahren.
dpa/tko/LTO-Redaktion
OLG-Präsident Huber zu Kosten des NSU-Prozesses: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9543 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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