Das OLG München hat im NSU-Prozess die Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen alle fünf Richter abgelehnt. Da der ganze Senat von den Anträgen betroffen war, mussten andere Richter darüber entscheiden. Diese hätten alle Ablehnungsanträge als unbegründet zurückgewiesen, teilte das OLG mit.
Die Anwälte stritten mit dem Gericht über die Höhe des Gebührenvorschusses. Nach Ansicht der Verteidiger bewilligte das Gericht zu wenig, weshalb sie es für befangen hielten. Diesem Vorwurf widersprach das Oberlandesgericht (OLG) München. Es komme nicht darauf an, ob die Entscheidung, die lediglich einen Vorschuss auf die endgültige Pauschalvergütung betraf, kostenrechtlich zutreffend war oder nicht. Die Beschlussbegründung zeige, dass die Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung für eine effektive Verteidigung anerkannt und nicht verhindert werde.
Die Verteidigung hatte zudem eine Formulierung des Gerichts, das Verfahren sei "im Hinblick auf die tatsächlichen Probleme des Tatnachweises besonders schwierig" moniert. Das sei ein Zeichen dafür, dass die Richter in der Schuldfrage nicht neutral seien. Es gebe nach Ansicht des OLG jedoch keinen Grund, die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit der abgelehnten Richter in Zweifel zu ziehen.
Ein weiterer Befangenheitsantrag betraf die Aussage eines Richters, er habe den Beschluss alleine verfasst - obwohl er auch gesagt hatte, er wolle mit seinem Senat darüber sprechen. Dem entgegnete das Gericht, dass solch ein Vorgehen nichts daran ändere, dass der erkennende Richter ohne Bindung an geäußerte Rechtsansichten allein entscheide.
dpa/age/LTO-Redaktion
OLG München lehnt Befangenheitsanträge ab: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9590 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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