Nebenkläger, Verteidiger und Bundesanwaltschaft haben sich im NSU-Prozess gegen eine mögliche Abtrennung eines Verfahrens zum Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße ausgesprochen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte die Möglichkeit am Dienstag ins Spiel gebracht, da sich unter Umständen noch viele Geschädigte als Nebenkläger melden könnten.
Die Kölner Anwältin Monika Müller-Laschet sagte am Mittwoch, die Betroffenen könnten sich als "Opfer zweiter Klasse" fühlen, wenn sich das Verfahren um den Bombenanschlag weiter verzögere. "Wann soll das auch sein? Das kann ja noch Jahre dauern." Für die Bundesanwaltschaft trat Herbert Diemer dafür ein, das Verfahren "aus Gründen der Prozessökonomie und auch der Beschleunigung" zusammen zu halten. Beate Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer sagte, der Tatkomplex Keupstraße sei nicht abtrennbar.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte die Möglichkeit der Abtrennung in Erwägung gezogen. Denn gerade hier könnten sich noch viele Nebenkläger melden - dies würde das Hauptverfahren zu stark belasten. Schon jetzt ist die Zahl der Nebenkläger insgesamt auf 86 gestiegen, vertreten durch 62 Anwälte. Nebenkläger können sich einem Verfahren zu jedem Zeitpunkt anschließen, § 395 Abs. 4 Strafprozessordnung.
Im Falle einer Abtrennung könnte das Verfahren zum Anschlag in der Keupstraße wahrscheinlich erst nach Abschluss des Prozesses verhandelt werden. Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler befürchtete, eine Abtrennung könnte dazu führen, dass das Verfahren insofern letztlich eingestellt werde. Ein Opfervertreter meinte, eine Abtrennung wäre "eine Beerdigung des Tatkomplexes Keupstraße".
dpa/asc/LTO-Redaktion
Dritter Tag im NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8742 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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