Niedersächsisches OVG zu Linken-Abgeordneten: Verfassungsschutz muss Akten herausgeben

15.01.2013

Der Verfassungsschutz muss dem VG Hannover weitere Akten über eine von der Behörde beobachtete Bundestagsabgeordnete der Linken aus Niedersachsen
vorlegen. Eine entsprechende Weigerung sei rechtswidrig, entschied der Fachsenat für Geheimschutzsachen des Niedersächsischen OVG.

"Entgegen der Darstellung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes vermochte der Fachsenat nicht zu erkennen, dass das Bekanntwerden des Inhalts verdeckte Informationsquellen gefährden könnte", erklärte ein Gerichtssprecher. Aus den Unterlagen allein sei nicht zu ersehen, woher sie genau stammten, so die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 14. Dezember 2012 (Az. 14 PS 2/12).

Bei der Abgeordneten handelt es sich um Dorothée Menzner, bestätigte die Abgeordnete der Nachrichtenagentur dpa. Der Gerichtssprecher nannte keinen Namen. Die Abgeordnete hatte den Verfassungsschutz aufgefordert, Auskunft über die über sie gesammelten Daten zu erteilen. Daraufhin lieferte dieser aus öffentlichen und parteinahen Quellen entnommene allgemeine Informationen. Dagegen erhob die Politikerin Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hannover, das wiederum den Verfassungsschutz aufforderte, die zurückgehaltenen Aktenteile vorzulegen.

Dem kam die dabei durch eine sogenannte Sperrerklärung des Innenministeriums in Hannover bestätigte Sicherheitsbehörde nur in Teilen nach. Auf Antrag Menzners wandte sich das VG Hannover daraufhin in einem für solche Fälle vorgesehenen Verfahren an den OVG-Fachsenat, der Einsicht in die geheim gehaltenen Akten bekam. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden, entschieden die Richter des OVG.

dpa/plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Niedersächsisches OVG zu Linken-Abgeordneten: . In: Legal Tribune Online, 15.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7966 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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