Die New York Times verklagt Microsoft und die Macher von ChatGPT. Sie fütterten Künstliche Intelligenzen mit hochwertigen journalistischen Inhalten, ohne dass das erlaubt wäre oder wenigstens durch Geldzahlungen kompensiert würde.
Die New York Times (NYT) hat Microsoft und Open AI, die Macher von ChatGPT, vor dem Bezirksgericht Manhattan verklagt. Sie ist das erste große amerikanische Medienhaus, das damit gegen die Nutzung seiner journalistischen Inhalte durch Künstliche Intelligenz (KI) rechtlich vorgeht. Es gehe um "das unrechtmäßige Kopieren unserer wertvollen Arbeit".
Einen konkreten Streitwert gibt es in der Klage nicht. Der NYT geht es nach eigenen Angaben vielmehr um die Klärung ganz grundsätzlicher Fragen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die beklagten Unternehmen hätten ihre jeweilige KI ohne Einverständnis mit Artikeln, Fotos und sonstigen journalistischen Inhalten gefüttert, in die das Medienhaus jährlich Millionen von US-Dollar investiere. Dadurch würden Microsoft und Open AI zu "Trittbrettfahrern", weil ihre KI-Produkte durch das Einspeisen von "hochwertigen journalistischen Inhalten" der NYT zu einem Konkurrenzprodukt würden.
Es geht in der Klage nicht nur um grundsätzliche urheberrechtliche Fragen und mögliche Schadensersatzansprüche, sondern auch konkret entgangene Gewinne. Die NYT verweist beispielsweise auf ihr Angebot "Wirecutter", eine Art Verbraucherportal, auf dem sich Leser über alle möglichen Alltagsprodukte informieren können, die das Medienhaus zuvor ausgiebig hat testen lassen. Bei "Wirecutter" sind die jeweiligen Produkte mit sogenannten Affiliate-Links versehen, bei deren Nutzung für "Wirecutter" – und damit letztlich für die NYT – eine kleine Provision abfällt. Wenn ChatGPT & Co. nun die Testergebnisse bereitstellten, würden die Affiliate-Links weniger geklickt, weil die originalen Testberichte bei "Wirecutter" gar nicht mehr aufgerufen werden müssten, argumentiert das Medienhaus in der Klage.
Urheberrechte gegenüber KI-Anbietern auch in Deutschland unklar
Drittens geht es der NYT nach eigenen Angaben auch darum, "Halluzinationen" von KI zu unterbinden. Darunter versteht man Falschinformationen, die eine KI wie selbstverständlich als wahr darstellt und teils sogar mit Verweisen unterlegt. Dadurch könnten seriöse Quellen in Verruf geraten.
Auch in Deutschland ist bisher nicht sicher geklärt, ob Urheber geschützter Werke dulden müssen, dass KI mit diesen trainiert wird. Maßgeblich werde das von der Anwendbarkeit der neuen urheberrechtlichen Schrankenbestimmung für Text und Data Mining abhängen, prognostiziert etwa Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann für LTO.
Die europäische KI-Verordnung (AI Act), auf die sich EU-Parlament und Rat Anfang Dezember verständigt haben, soll keine eigenen Aussagen über die Zulässigkeit der Nutzung von Werken zu Trainingszwecken treffen. Das erste ganzheitliche KI-Gesetz der Welt wird die Anbieter allerdings zum Nachweis verpflichten, geltendes (nationales oder unionales) Urheberrecht einzuhalten. Zudem wird eine Transparenzpflicht eingeführt: Open AI & Co. müssen künftig eine Liste der Trainingsinhalte offenlegen. Ein auf konkrete Werke bezogenes Auskunftsrecht soll es allerdings nicht geben. Details sind noch unbekannt, Parlament und Rat wollen den Text laut Mitteilung des Rates vom 9. Dezember "in den kommenden Wochen" finalisieren und müssen diesem dann formal zustimmen.
ms/LTO-Redaktion
New York Times verklagt Open AI: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53506 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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