Das Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes verzögert sich. Der Bundesrat meldete am Freitag Änderungswünsche an der vom Bundestag verabschiedeten Neufassung Gesetzes an und rief den Vermittlungsausschuss an. Umstritten ist vor allem, wie der Ausbau schneller Internetverbindungen in ländlichen Gebieten vorangetrieben werden soll.
Der Bundesrat will vor allem Erreichen, dass weitere Erlöse aus Versteigerungen von Funkfrequenzen für den Ausbau von Breitbandinternetverbindungen verwendet werden. Dadurch soll die Verfügbarkeit von schnellen Leitungen in den Regionen verbessert werden, in denen noch keine flächendeckende Breitband-Versorgung besteht. Zudem pocht der Bundesrat auf die Länder-Zuständigkeit für Rundfunkfragen.
Die Reform des TKG, die der Bundestag am 27. Oktober beschlossen hat, sieht unter anderem einen effektiveren Schutz des Verbrauchers vor kostenpflichtigen Warteschleifen vor. Die Zeit in der Warteschleife soll nur kostenpflichtig sein, wenn der Anruf konkret bearbeitet wird. Darüber hinaus soll der Wechsel von Telefonanbietern dadurch beschleunigt werden, dass für die Umstellung vom bisherigen auf den neuen Anbieter künftig nur noch ein Tag vorgesehen ist. Das neue TKG ermöglicht schließlich eine vertragsunabhängige Rufnummernmitnahme bei Handys und verpflichtet die Anbieter zu einer Preisansage bei Call-by-Call-Gesprächen.
Flächendeckende Versorgung sicherstellen
Schon nach der Verabschiedung im Bundestag hatte die Opposition den Gesetzesentwurf kritisiert. Vor allem wegen des Fehlens einer Universaldiensteverpflichtung in der Neufassung. Diese würde die Unternehmen verpflichten, bundesweit schnelle Internetanschlüsse anzubieten, um so eine flächendeckende Versorgung mit Breitband-Internet sicherzustellen.
Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, Hans-Joachim Otto, warb nun für zügige weitere Verhandlungen. Es gebe ein gemeinsames Interesse am Breitbandausbau und Verbesserungen für Verbraucher.
Mit Material von dpa.
asc/LTO-Redaktion
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Neufassung des TKG: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4904 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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