Der EGMR hat den deutschen Antrag auf Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer abgelehnt, mit dem die Bundesrepublik das Urteil zur nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 17. Dezember 2009 überprüfen lassen wollte. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig, die deutsche nachträgliche Sicherungsverwahrung dürfte damit Vergangenheit sein.
Mit dem Urteil vom 17. Dezember 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das gesamte deutsche System der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf den Prüfstand gestellt (Beschwerde-Nr. 19359/04). Er qualifizierte die Sicherungsverwahrung - entgegen der deutschen Rechtslage, nach der die Sicherungsverwahrung eine Maßregel der Besserung und Sicherung ist - als Strafe und ihre nachträgliche Verlängerung als Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot.
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Nachträgliche Sicherungsverwahrung : . In: Legal Tribune Online, 10.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/513 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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