LG Aurich zum Mordfall Lena: Täter muss in psychiatrische Klinik

07.11.2012

Das LG hat im Fall Lena geurteilt: Ihr Mörder wird dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Der 19-Jährige hatte seine Tat gestanden. Im März dieses Jahres tötete er die elfjährige Lena aus Emden in einem Parkhaus.

Der Mörder der kleinen Lena gab zu, sie im besagten Emdener Parkhaus vergewaltigt und erwürgt zu haben. Für unbestimmte Zeit muss er nun in die Psychiatrie. Das Landgericht (LG) Aurich sprach am Mittwoch das Urteil, in einem Fall, der bundesweit für großes Aufsehen gesorgt hatte.

Der Täter hatte sich bereits Monate vor dem Mord selbst angezeigt, weil er kinderpornografische Inhalte auf seinem Rechner geladen hatte. Die Ermittler versäumten es jedoch, weiter gegen ihn vorzugehen. Zudem wurde ein Unschuldiger öffentlich als Tatverdächtiger vorgeführt, was eine mediale Hetzjagd gegen ihn auslöste. Sie gipfelte in Aufrufen zur Lynchjustiz in sozialen Netzwerken.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Aurich zum Mordfall Lena: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7481 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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