Die Familie der 2009 im LG Dresden getöteten Ägypterin Marwa El-Sherbini will weiter eine mögliche Mitverantwortung der Justiz klären lassen. Nachdem der inländische Rechtsweg erschöpft ist, habe die Familie nun Beschwerde beim Anti-Rassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen eingelegt, sagte ihr Berliner Rechtsanwalt am Mittwoch.
Bei einer Berufungsverhandlung wegen rassistischer Beleidigung am 1. Juli 2009 beim Landgericht (LG) Dresden hatte der Angeklagte die Zeugin El-Sherbini mit einem Messer erstochen und deren Mann lebensgefährlich verletzt. Der Täter wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein zu Hilfe eilender Bundespolizist hatte dem Mann der Ägypterin irrtümlich ins Bein geschossen.
Der Witwer stellte später Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung gegen den Gerichtspräsidenten und den damaligen Vorsitzenden Richter. Im Prozess hatte die Familie ihnen vorgeworfen, wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen in dem Gebäude mitschuldig am Tod der jungen Mutter zu sein. Ermittlungen gegen den Bundespolizisten und die Richter wurden jedoch eingestellt. Dagegen wehrte sich die Familie. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden lehnte ihren Antrag aber ab, die Verfassungsbeschwerde dagegen hatte auch keinen Erfolg.
Nun hat die Familie Beschwerde beim Anti-Rassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen eingereicht. Das bestätigte ihr Rechtsanwalt Eberhard Schultz. Aus Sicht der Familie seien die Strafverfahren gegen einen Bundespolizisten und zwei Richter nicht ernsthaft geführt worden. "Der Mordanschlag hätte verhindert werden können und müssen." Die Beschwerde ziele letztlich darauf, dass die Verfahren aufgegriffen werden, um die Frage der Mitverantwortung zu klären.
una/dpa/LTO-Redaktion
Mord an Ägypterin im LG Dresden: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9071 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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