Die BRAK begrüßt das Anliegen des vom Bundeskabinett am Donnerstag beschlossenen Entwurfes eines neuen Mediationsgesetzes. Denn obwohl die Mediation sich auf bestimmten Rechtsgebieten bereits seit Jahren als effektive Konfliktlösungsstrategie bewährt habe, sei sie bisher noch nicht als Alternative zum Gerichtsprozess etabliert.
Ein neues Mediationsgesetz sei daher im Grundsatz der richtige Weg, um die Mediation in Deutschland künftig stärker als bisher zu fördern.
Allerdings bezweifelt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), ob sich mit den jetzt konkret vorgeschlagenen Regelungen dieses Ziel tatsächlich erreichen lasse. Sie befürchtet, dass mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Stärkung der gerichtsinternen Mediation keine Förderung, sondern eine Schwächung der außergerichtlichen Mediation einhergehe. Da die richterliche Mediation von den Parteien ohne weitere Kosten in Anspruch genommen werden könne, fehle ein wichtiger Anreiz für die Durchführung eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens.
Hinzu komme, dass durch die richterliche Mediation weitere Justizressourcen in erheblichem Maße gebunden werden. Die mit dem Entwurf auch verfolgte Zielsetzung einer Entlastung der öffentlichen Haushalte und einer nachhaltigen Verkürzung der Prozessdauer werde deshalb im Wesentlichen verfehlt.
plö/LTO-Redaktion
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Mediationsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2336 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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