Borussia Mönchengladbach punktet juristisch in Luxemburg: Laut Gericht der Europäischen Union darf der Bundesligist die Marke "Fohlenelf" im Zusammenhang mit bestimmten Fanartikeln umfassender exklusiv nutzen als bislang.
Borussia Mönchengladbach hat im Rechtsstreit um den Begriff "Fohlenelf" einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) gab dem Fußballclub bei seiner Klage gegen das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) teilweise Recht. Dieses habe die Marke "Fohlenelf" in einigen Punkten zu Unrecht für verfallen erklärt, teilten die Richter in Luxemburg am Mittwoch mit. Im Übrigen wurde
die Klage der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH in Luxemburg allerdings abgewiesen (Rechtssache T-747/21).
Borussia Mönchengladbach hatte die Marke vor einigen Jahren für verschiedene Waren und Dienstleistungen eingetragen. Das EUIPO erklärte die Marke jedoch für teilweise verfallen, weil sie nicht ausreichend genutzt worden sei. Letztlich blieb sie nur für wenige Dinge eingetragen, darunter Shampoos, Schreibwaren, Regenschirme, Kartenspiele oder Spielbälle. Auch bestimmte Sportveranstaltungen dürfen weiterhin unter dem Namen "Fohlenelf" organisiert werden.
Geburtsstunde der "Fohlenelf" im Jahr 1965
EUIPO - so das Gericht am Mittwoch - habe aber zu Unrecht festgestellt, dass eine ernsthafte Benutzung der Marke "Fohlenelf" unter anderem bei Seifen, Trinkflaschen, Handtüchern und Spielen nicht nachgewiesen worden sei. Bei anderen Produkten, darunter Energydrinks und Bier, blieb das Gericht allerdings bei der Entscheidung der Behörde.
Der Spitzname "Fohlenelf" geht zurück auf die 60er Jahre. 1965 feierte der Klub vom Niederrhein unter Trainer Hennes Weisweiler den Aufstieg in die Bundesliga. Die Gladbacher Mannschaft überzeugte damals vor allem durch ihre unbekümmerte und erfolgreiche Spielweise. Die Spieler, deren Durchschnittsalter zu dieser Zeit bei 21,5 Jahren lag, waren sehr jung und traten wild und ungestüm auf.
Gegen die Entscheidung des EuG kann noch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden
dpa/hs/LTO-Redaktion
Borussia Mönchengladbach erzielt Teilerfolg vor EuG: . In: Legal Tribune Online, 07.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50399 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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