Im Fall des getöteten Kassler Politikers hat die Bundesanwaltschaft nun zwei Männer angeklagt. Der mutmaßliche Mörder soll sich noch weiterer Delikte strafbar gemacht haben. Ein Unterstützer ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.
Die Bundesanwaltschaft erhebt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen den mutmaßlichen Mörder des Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und einen mutmaßlichen Mittäter.
Der Angeschuldigte Stephan E. soll Lübcke im Juni 2019 durch einen Kopfschuss getötet haben. Die Motivation zu der Tat liege in der von von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geprägten Einstellung des Angeschuldigten. Der rechtsextreme Hintergrund des Angeschuldigten ist auch der Grund dafür, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen überhaupt übernommen hatte.
Markus H. soll in diesem Zusammenhang Beihilfe zum Mord begangen haben. Laut Anklage wird ihm insbesondere vorgeworfen, E. Kenntnisse über das Schießen und Waffen vermittelt zu haben. Außerdem sollen die beiden Angeschuldigten gemeinsam verschiedene Demonstrationen der rechten Szene besucht haben. H. habe es letztlich für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, dass er E. durch die so erworbenen Schießkenntnisse und Gesinnung darin bestärken würde, einen Menschen zu töten.
Lübcke war im Juni 2019 mit einer Kopfwunde auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen-Istha (Kreis Kassel) gefunden worden und war noch in derselben Nacht an den Folgen des Kopfschusses verstorben. E. soll sich im Schutze der Dunkelheit an den Politiker herangeschlichen und ihm aus kurzer Entfernung in den Kopf geschossen haben. Grund dafür soll gewesen sein, dass Lübcke sich für Flüchtlinge eingesetzte hatte.
E. ist zudem noch in einem zweiten Fall wegen versuchten Mordes angeklagt. Er soll 2016 einem Asylbewerber auf dem Gehweg mit einem Messer in den oberen Rücken gestochen haben. Des Weiteren wurden bei ihm Waffen und Munition gefunden, was zu Anklagen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzt und das Kriegswaffenkontrollgesetz führt.
Die beiden Angeschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
vbr/LTO-Redaktion
Generalbundesanwalt: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41461 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag