Ohne Einverständnis des Vaters war die Mutter mit ihrem Sohn vor einigen Jahren nach Südostasien ausgewandert. Jetzt darf der Hartz-IV-Bezieher für drei Wochen nach Indonesien fliegen, auf Kosten des Jobcenters. Und das einmal pro Jahr.
Der zehnjährige Sohn des Hartz-IV-Empfängers lebt zusammen mit seiner Mutter im fernen Indonesien. Sein Vater darf ihn nun für drei Wochen besuchen. Das Jobcenter muss die Reise finanzieren, und zwar nicht nur den Flug, sondern auch Verpflegung, Transferkosten und Unterkunft. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen im Eilverfahren, wie am Dienstag bekannt wurde (Beschl. v. 17.03.2014, Az. L 7 AS 2392/13 B ER).
Für den Antragsteller besteht sonst nur die Möglichkeit, schriftlichen Kontakt zu seinem Sohn zu halten. Das erschien offenbar auch den Richtern etwas zu wenig, weshalb sie den Wunsch des Vater abnickten. So sei der Senat davon ausgegangen, dass die Ausübung des Umgangsrechts des Vaters eine wichtige Stütze für den Sohn sei, insbesondere da dieser in einer ihm fremden Kultur aufwachse. Neben dem Kindeswohl stünden die grundrechtlichen Belange des Vaters.
So hielt es das Gericht für nicht zu viel verlangt, einmal im Jahr auf Kosten des Jobcenters nach Indonesien zu fliegen. Die letzte Reise habe im Februar 2013 stattgefunden, gab das Gericht bekannt.
una/LTO-Redaktion
LSG NRW zu Vater-Sohn-Beziehung: . In: Legal Tribune Online, 02.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11524 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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