Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden, dass die von Göttingen gezahlten Unterkunftskosten für Hartz-IV-Bezieher zu niedrig waren. Ein Gutachten des Landkreises, aufgrund dessen das Wohngeld zuvor gekürzt worden war, sei keine taugliche Grundlage zur Festlegung der Mietobergrenzen, da es an der erforderlichen Datenbasis fehle.
Das vom Landkreis in Auftrag gegebene Gutachten leide unter gravierenden "strukturellen Schwächen", urteilte der 7. Senat des Landessozialgerichtes (LSG) Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 29.04.2014, Az. L 7 AS 330/13).
Die Sozialrichter gaben damit einer dreiköpfigen Familie Recht, die für ihre Wohnung in Göttingen inklusive Nebenkosten monatlich 520 Euro Miete zahlte. Die Stadt wollte hiervon auf Basis des angegriffenen Gutachtens nur 470 Euro übernehmen. Nach dem Urteil des LSG muss Göttingen nun den vollen Mietpreis erstatten und die Differenz nachzahlen.
Ohne Standards nicht nachvollziehbar
Das Gutachten enthalte bereits keine nachvollziehbare Definition des Untersuchungsgegenstandes, etwa darüber, welche Art von Wohnungen je nach deren Ausstattung, Beschaffenheit und Lage berücksichtigt worden seien.
Die Erfassung des gesamten Wohnungsmarktes setze jedoch voraus, dass unter anderem nach Wohnungsstandards differenziert werde. Nur so würde zuverlässig nachvollziehbar, ob auf einer repräsentativen Basis Wohnungen des einfachen, mittleren und gehobenen Standards einbezogen worden seien.
Nicht ausreichend sei es hingegen, den einfachen Wohnungsstandard allein anhand des Quadratmeterpreises zu definieren. Dieser könne schließlich je nach Wohnlage unterschiedliche Wohnstandards abdecken. Zudem hänge die Entscheidung über die Frage, bis zu welcher Mietobergrenze SGB-II-Bezieher angemessene Wohnungen in Anspruch nehmen können, nicht vom Preis ab, sondern von der Beschaffenheit der Wohnung.
mbr/LTO-Redaktion
LSG Niedersachsen-Bremen zu Hartz-IV-Leistungen: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12423 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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