LSG Berlin-Brandenburg zu überlanger Verfahrensdauer: Mehrere Klagen auf Entschädigung erfolgreich

05.02.2014

Das LSG Berlin-Brandenburg hat nach eigenen Angaben innerhalb der letzten Monate klagenden Bürgern in mehreren Fällen Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer in sozialgerichtlichen Verfahren zugesprochen. In einem Fall hatte ein Kläger acht Jahre auf eine Entscheidung gewartet.

Der 37. Senat des Landessozialgerichtes (LSG) Berlin-Brandenburg betonte in seiner Mitteilung, dass es stark vom Einzelfall abhänge, ob ein Verfahren als "überlang" anzusehen sei. Insgesamt habe das Gericht in sieben Verfahren entschieden, davon in vier Fällen zugunsten der Kläger. Die Entscheidungen hätten auf dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 beruht.

Als Beispiel für erfolgreiche Klagen wegen überlanger Verfahrensdauer nannte das Gericht das Verfahren eines Mannes, dem das LSG schließlich 3.600 Euro Entschädigung zusprach, weil er vor dem Sozialgericht Cottbus acht Jahre auf eine Entscheidung hatte warten müssen. Der Streit um die Einordnung einer Erkrankung (toxische Enzephalopathie) als Berufskrankheit sei zwar als überdurchschnittlich komplex zu bezeichnen, dennoch habe das Verfahren drei Jahre zu lange gedauert (Urt. v. 04.09.2013, Az. L 37 SF 65/12 EK U).

In einem anderen Fall habe es in einem vor dem Sozialgericht Berlin geführten Rechtsstreit vier Jahre und neun Monate vom Eingang der Klage bis zur Zustellung des Urteils gedauert. Angesichts des als allenfalls durchschnittlich schwierig zu bezeichnenden Verfahrensgegenstandes - die Aufhebung der Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit – habe auch dieses Verfahren zu lange gedauert. Dem Kläger gestand das LSG daher eine Entschädigung in Höhe von 1.300 Euro zu (Urt. v. 20.12.2013, Az. L 37 SF 82/12 EK R).

Der Vizepräsident des LSG, Herbert Oesterle, äußerte die Befürchtung, dass in Zukunft weitere Klagen auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich seien werden. Grund sei Personalmangel bei den Gerichten.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LSG Berlin-Brandenburg zu überlanger Verfahrensdauer: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10894 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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