Illegal nach Großbritannien eingereiste Migrantinnen und Migranten dürfen in das ostafrikanische Ruanda geschickt werden. EIn britisches Gericht bestätigte im Grundsatz den umstrittenen Ruanda-Pakt.
Ein britisches Gericht hat einen umstrittenen Plan der konservativen Regierung für den Umgang mit Asylsuchenden im Grundsatz bestätigt. Illegal nach Großbritannien eingereiste Migrantinnen und Migranten in das ostafrikanische Ruanda zu schicken und dort einen Asylantrag stellen zu lassen, stehe im Einklang mit der Flüchtlingskonvention, entschied der High Court in London am Montag. Allerdings müsse jeder Einzelfall genau geprüft werden. Der Ruanda-Plan ist das zentrale Vorhaben, mit dem die Regierung von Premierminister Rishi Sunak Migrantinnen und Migranten von der Überfahrt über den Ärmelkanal abschrecken will.
Diese Regelung hatte die damalige Innenministerin Priti Patel im Frühjahr mit der ruandischen Führung vereinbart. Sie sieht vor, dass die Menschen in Ruanda Asyl beantragen und - wenn es ihnen gewährt wird - dort leben können. Eine Rückkehr nach Großbritannien ist nicht vorgesehen. Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einschritt, gab es bisher aber noch keine Abschiebeflüge von Großbritannien nach Ruanda. Der EGMR stoppte im Juni 2022 einen Abschiebeflug nach Ruanda. London hatte mit dem geplanten Flug eigentlich den Ruanda-Pakt einläuten wollen.
Flüchtlingsorganisationen hatten auch in Großbritannien gegen das Vorhaben geklagt. Nach dem Richterspruch zeigten sie sich enttäuscht. Es gilt als wahrscheinlich, dass sie das Urteil anfechten werden. Richter Clive Lewis entschied im Grundsatz für die Regierung. Zugleich urteilte er aber, dass die Fälle der acht Flüchtlinge, die gegen das Innenministerium geklagt hatten, nicht ausreichend geprüft worden seien und verwies sie zurück an die Behörde.
Die zunehmende Zahl von Menschen, die illegal über den Ärmelkanal nach Großbritannien einreisen, ist der Regierung in London seit längerem ein Dorn im Auge. Den Zuzug einzuschränken und die Kontrolle über die eigenen Grenzen zu erhalten, war eines der Kernversprechen des Brexits. Kritiker weisen darauf hin, dass es keine legalen Einreiserouten für Schutzsuchende gebe.
dpa/ku/LTO-Redaktion
High Court in London: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50514 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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