Nach Blockade von Nazi-Aufmarsch in Dresden: Linke-Fraktionschefs müssen keine Strafe zahlen

17.12.2012

Die Linke-Fraktionsvorsitzenden aus Hessen, Willi van Ooyen und Janine Wissler, müssen keine Strafe wegen der Anti-Neonazi-Demonstration in Dresden im Jahr 2010 zahlen. Das Amtsgericht der sächsischen Hauptstadt hob Strafbefehle über je 3.000 Euro auf und stellte die Verfahren wegen Geringfügigkeit ein, wie die Fraktion am Montag in Wiesbaden mitteilte.

An der Kundgebung gegen Rechts im Februar 2010 hatten mehr als 10.000 Menschen teilgenommen und den Aufmarsch der Neonazis blockiert. Der Hessische Landtag hatte die Immunität von Wissler und van Ooye auf Antrag der Dresdner Staatsanwaltschaft aufgehoben, um das Strafverfahren zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden linken Politikern vorgeworfen, die "Rädelsführer" bei der Blockade des Neonazi-Aufmarsches in Dresden gewesen zu sein.

Gegen die Strafbefehle hatten Wissler und van Ooyen Widerspruch eingelegt. Die Gerichtskosten wurden der Staatskasse auferlegt. Allerdings müssen die Angeschuldigten ihre Anwaltskosten selbst tragen. Zu deren Höhe gab es zunächst keine Angaben.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Blockade von Nazi-Aufmarsch in Dresden: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7811 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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