Polizeigesetz Sachsen-Anhalt: Linke prüft Klage

18.12.2012

Das geplante Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt kommt möglicherweise beim Landesverfassungsgericht auf den Prüfstand. Die Linksfraktion kündigte am Dienstag juristische Schritte an, wenn der Gesetzentwurf wie geplant beschlossen werde. Der Entwurf war in die Kritik geraten, weil danach die Abschaltung von Handynetzen und Aids-Zwangstests ermöglicht werden sollen.

Konkret kritisierten die Linken unzureichend präzise Angaben, wann die Polizei Handynetze zur Gefahrenabwehr abschalten dürfe. "Der Gesetzestext ist viel zu weit gefasst", sagte Quade. So seien auch Abschaltungen denkbar bei gewalttätigen Demonstrationen und nicht nur, um jemanden daran zu hindern, eine Bombe zu zünden.

Der Entwurf verweist zur Begründung außer auf die Fernzündung eines Sprengsatzes auf den Schutz von Opfern einer Geiselnahme hin. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) betonte, dass ein Abschalten des Netzes bei Demonstrationen nicht geplant sei.

In der vergangenen Woche hatte es Diskussionen über die Frage gegeben, unter welchen Umständen HIV-Zwangstests erlaubt werden sollen. Die mit der CDU in einer großen Koalition regierende SPD rückte von dem Vorschlag ab, nachdem es bundesweite Kritik gegeben hatte. SPD-Chefin Katrin Budde verwies auf neue Erkenntnisse, dass die Tests nicht sinnvoll seien. Bei schweren Straftaten sind sie nach Angaben aus der SPD ohnehin bundesweit über die Strafprozessordnung möglich.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Polizeigesetz Sachsen-Anhalt: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7818 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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