Sammelklage gegen Facebook abgewiesen: Max Schrems ist kein Verbraucher

01.07.2015

Der österreichische Bürgerrechtler Max Schrems wirft Facebook unter anderem ungültige Datenschutzbestimmungen und Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm vor. Seine Klage vor dem Wiener LG wurde am Mittwoch abgewiesen.

Sieben weitere Datenschutz-Aktivisten und 25.000 Facebook-User, die ihre Rechte an die klagende Gruppe abgetreten haben, wollte der Österreicher Max Schrems mit seiner Sammelklage vor Gericht repräsentieren. Jetzt entschied das Landgericht Wien, dass es nicht für die Angelegenheit zuständig ist. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass Schrems nicht als Verbraucher anzusehen sei. Und nur ein solcher habe das Recht, an einem Gericht in seiner Heimat zu klagen. Alle anderen müssen vor ein irisches Gericht ziehen, da Facebook dort seinen Europasitz hat.

Schrems hat umgehend Rechtsmittel angekündigt. Sein Anwalt Wolfram Proksch vermutet, dass dem Landgericht die Sache zu heikel ist und es die "heiße Kartoffel lieber an die höheren Gerichte weiterreichen" will. Facebook zeigte sich zufrieden: "Dieser Rechtsstreit war unnötig und wir sind erfreut, dass das Gericht die Klagen entschieden zurückgewiesen hat", teilte das Unternehmen mit. Man sehe sich im Einklang mit europäischen Datenschutz-Regeln.

Schrems wirft Facebook unter anderem das Ausspähen des Surfverhaltens und ungültige Datenschutzbestimmungen vor. Außerdem prangert er an, dass Facebook über das Überwachungsprogramm PRISM Nutzerdaten an den US-Geheimdienst NSA weitergebe. Formal handelt es sich um eine Schadensersatzklage mit einem eher symbolischen Betrag von 500 Euro pro Kläger.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Sammelklage gegen Facebook abgewiesen: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16055 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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