LG Stuttgart zu SWR-Reportage: Daimler muss Berichte über Niedriglöhne dulden

09.10.2014

Die heimlich gedrehten Aufnahmen des SWR auf dem Werksgelände des Autobauers seien zwar rechtswidrig, entschied das LG Stuttgart am Donnerstag. Dem großen öffentlichen Interesse am Material geschuldet dürfe dieses aber weiterhin gesendet werden. Daimler kündigte an, alle Instanzen bemühen zu wollen.

Der Autoherrsteller Daimler muss die Undercover-Reportage des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR) dulden. Das entschied das Landgericht (LG) Stuttgart am Donnerstag. Der SWR-Reporter habe zwar gegen das Hausrecht verstoßen, die Berichterstattung zu Niedriglöhnen über Werkverträge diene jedoch "einem eindeutig überwiegenden öffentlichen Informationsinteresse", so die Entscheidung (Urt. v. 09.10.2014, Az. 11 O 15/14).

Die entstandenen Aufnahmen hatte der SWR in dem im Mai 2013 ausgestrahlten Beitrag "Hungerlohn am Fließband" verwendet. Demzufolge soll Daimler über Werkverträge Menschen beschäftigen, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen. Der Autobauer hatte den Sender verklagt, weil die strittigen Aufnahmen heimlich - also ohne Zustimmung Daimlers - entstanden seien.

Dass die Ausstrahlung nach Auffassung des LG trotzdem legitim ist, hat Gründe: Die Reportage informiere darüber, dass der Einsatz von Arbeitskräften über Werkverträge dazu führen könne, dass diese trotz gleicher Tätigkeit wesentlich niedrigere Löhne als die Stamm- und Leitarbeiter des Unternehmen bekämen. "Das sind Umstände, die aus Sicht weiter Bevölkerungskreise doch als ein entscheidender Missstand wahrgenommen werden", betonte der Vorsitzende Richter.

Daimler kann und wird wohl Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Notfalls woll man zum Bundesgerichtshof und darüber hinaus gehen, kündigte ein Sprecher an. "Wir halten den Beitrag in der gesendeten Form nach wie vor für manipulativ." Wichtig sei aber, dass das Gericht festgestellt habe, dass der Beitrag illegal entstanden sei.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Stuttgart zu SWR-Reportage: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13442 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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