LG Stuttgart zu mytaxi: Daim­ler-Toch­ter un­ter­liegt mit Ra­batt-Ak­ti­on

16.06.2015

Im Streit um eine Rabattaktion hat die Daimler-Tochter mytaxi eine Niederlage vor Gericht eingefahren. Nachlässe von bis zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises seien wettbewerbswidrig, urteilte das LG Stuttgart am Dienstag.

lDie zum Daimler-Konzern gehörende App mytaxi hatte Mitte Mai in Deutschland mit Rabatten von bis zu 50 Prozent für Fahrten geworben. Dies war dem Urteil zufolge illegal. Der Richterspruch, der bereits nach der Verhandlung Anfang Juni erwartet worden war, ist ein weiterer Etappenerfolg für alteingesessene Taxifahrer, die mit neuer Konkurrenz ringen. In der Vergangenheit war die Taxibranche bereits so erfolgreich gegen den privaten Fahrtenvermittlungsdienst Uber vorgegangen, dass dieser in Deutschland derzeit kaum noch eine Rolle spielt.

In Deutschland legen die Behörden die Preise für Taxifahrten fest. Diese dürfen weder über- noch unterschritten werden. Die Daimler-Tochter hatte argumentiert, die Fahrten nur vermittelt zu haben und nicht für die Fahrten selbst zuständig gewesen zu sein. Dem widersprach das Gericht und verwies darauf, dass auch die Bezahlung über die App abgewickelt worden sei.

Daimler will rechtliche Schritte prüfen. Man sei "der festen Überzeugung", nicht gegen das Gesetz verstoßen zu haben, sagte ein Konzernsprecher. Der Kläger, die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale, zeigte sich hingegen erfreut. Das Urteil sei wichtig, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten, sagte Zentralenchef Murat Arslan. Die Verfahrenskosten in Höhe von 50.000 Euro trägt mytaxi.

Im April hatte die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale bereits durchgesetzt, dass der Mitfahrdienst Uber seine Dienste nicht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt anbieten darf. Im Gegensatz zu Uber geht es bei myTaxi um Profi-Taxifahrer, welche die App nutzen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Stuttgart zu mytaxi: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15876 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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