LG Stendal verurteilt Arzt zu 14 Monaten Haft: Sieben Zähne zu viel gezogen

22.05.2013

Weil er einer Patientin sieben Zähne zu viel gezogen hat, ist ein Zahnarzt aus der Altmark zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das LG Stendal sprach den 42-Jährigen am Mittwoch wegen Körperverletzung schuldig und verhängte ein zweijähriges Berufsverbot.

Der Mann hatte einer Patientin 2010 insgesamt elf Zähne gezogen. Die Frau habe bei der Operation unter Vollnarkose aber nur mit maximal vier entfernten Zähnen rechnen müssen, entschied das Landgericht (LG) Stendal (Urt. v. 22.05.2013, Az. 510 NS 137/12). Strafverschärfend wertete das LG, dass der Zahnarzt zuvor schon einmal wegen 20 zu Unrecht gezogener Zähne bei einem anderen Patienten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Der Arzt habe auf notwendige weitere Untersuchungen verzichtet. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm in ihrem Plädoyer vorgeworfen, "ins Blaue hinein" operiert zu haben. Sie hatte sogar 16 Monate Haft gefordert, die Verteidigung hingegen einen Freispruch. In der ersten Instanz war der Zahnarzt zu 15 Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt.

Das Motiv des Mannes wurde in dem Prozess nicht deutlich. Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Sachsen-Anhalt können Zahnärzte mit dem Ziehen von Zähnen und anschließendem Ersatz teils mehr verdienen als mit der Rettung von Zähnen. Das komme aber auf den Einzelfall an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung gab an, eine Revision zu prüfen.

una/dpa/LTO-Redaktion

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LG Stendal verurteilt Arzt zu 14 Monaten Haft: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8781 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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