LG Nürnberg-Fürth verhängt Haftstrafe: Eine Ver­gif­tete Zimt­schnecke für die Ehe­frau

08.07.2021

Zimtschnecken waren seine Spezialität: Mit einem präparierten Stück Gebäck hat ein Mann nach Überzeugung des Gerichts versucht, seine Frau umzubringen. Er wollte seinen Sohn öfter sehen - jetzt wird er ihn wohl lange Zeit eher selten treffen.

Der Angeklagte stellte es als eine Art Verzweiflungstat hin, die 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth sah es als heimtückischen Mordversuch an: Einen 39 Jahre alten Mann, der seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau eine mit Schlafmitteln präparierte Zimtschnecke verabreichte, hat das Langericht Nürnberg-Fürth (LG) zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Die Frau aß im November 2020 nur die Hälfte der präparierten Schnecke - und erkrankte schwer. Hätte sie das Gebäckstück ganz gegessen, wäre sie nach Auffassung des herangezogenen Gutachtens gestorben. Härter als die Verflossene des Mannes traf es seine Schwiegermutter. Sie hatte Tage später die zweite Hälfte der Schnecke - über Jahre in der Familie als Spezialität bekannt - zu sich genommen. Die ältere Dame musste im Krankenhaus intubiert und künstlich beatmet werden, sie kämpfte tagelang um ihr Leben. Gemeinsam mit ihrer Tochter trat sie im Prozess als Nebenklägerin auf. Beide Frauen sind wieder vollständig genesen.

Frau betäuben, um mehr Zeit mit dem Sohn zu haben

Die Ehepartner lebten zum Zeitpunkt der Tat getrennt voneinander. Beim Ehemann gab es finanzielle Probleme, die Gesundheit spielte nicht mit, er litt darunter, den gemeinsamen Sohn (5) nicht so oft wie gewünscht zu sehen. Er habe seine Frau deshalb kurz außer Gefecht setzen wollen, um länger als eigentlich vorgesehen mit dem Sohn - einem "Papakind", wie er sagte -  zusammensein zu können, gab er als Motiv für die Tat an. Niemals habe er jemanden töten wollen - weder die Frau noch die Schwiegermutter.

Dem Argument des Angeklagten war schon die Staatsanwaltschaft nicht gefolgt. Sie hatte neun Jahre Haft gefordert. Auch das Gericht glaubte dem Mann nun nicht - er habe sehr wohl den Tod seiner Frau mit der Verwendung des SchlafmittelS Etizolam zumindest billigend in Kauf genommen. Das Mittel ist in Deutschland nicht erhältlich. Dort, wo es verwendet wird, erfolgt die Ersteinnahme vorsorglich unter ärztlicher Kontrolle. Der Mann habe die Wirkung des Medikaments gekannt, befand das Gericht außerdem: Er habe sich nicht nur im Internet informiert, sondern das Schlafmittel auch selbst - in geringerer Dosis - eingenommen.

Das Gericht verurteilte den Mann zudem wegen der unerlaubten Einfuhr und des Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen gefährlicher Körperverletzung. Wegen seines Drogenkonsums muss er in eine Entziehungsanstalt - das hatte neben der Staatsanwaltschaft auch die Verteidigung für ihren Mandanten vorgeschlagen.

dpa/cp/LTO-Redaktion

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LG Nürnberg-Fürth verhängt Haftstrafe: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45429 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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