LG Nürnberg-Fürth: Rentner wegen Inzests zu Haft­strafe ver­ur­teilt

19.12.2011

Er hat über Jahrzehnte hinweg mit seiner Tochter geschlafen, nun wurde ein 69 Jahre alter Rentner aus Bayern deswegen zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt: Das LG Nürnberg-Fürth sprach den Mann am Montag wegen Inzests, nicht aber der Vergewaltigung schuldig.

Die Strafkammer des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth wich damit deutlich von der Forderung der Staatsanwaltschaft von 14 Jahren Haft ab (Urt. v. 19.12.2011, Az. 2 KLs 253 Js 8531/11). Diese war von einer Vergewaltigung ausgegangen. Die Tochter hatte ihrem Vater im Prozess vorgeworfen, er habe sie 34 Jahre lang regelmäßig missbraucht und mit dem Tode bedroht, falls sie ihn verrate. Der Vater hatte hingegen von einvernehmlichem Sex gesprochen.

Der Vorsitzende der Strafkammer, Günther Heydner, betonte in seiner Urteilsbegründung, es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Außerdem habe das Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers. Die 46 Jahre alte Frau  habe sich bei ihren Aussagen vor der Polizei, dem Vernehmungsrichter und dem Gericht immer wieder in Widersprüche verwickelt. "Ihre Aussage ist nicht konstant", sagte der Kammervorsitzende.

Die Tochter hatte in dem sechstägigen Prozess ausgesagt, der Vater habe sie so eingeschüchtert, dass sie erst nach drei Jahrzehnten den Mut gehabt habe sich zu offenbaren. Der Vater hatte Gewalt gegenüber seiner Tochter stets bestritten und von einvernehmlichen Sex mit ihr gesprochen. Zeugen für gewalttätige Übergriffe auf die Tochter fanden sich nicht.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LG Nürnberg-Fürth: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5131 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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