Prozessebginn in Nürnberg: Rechts­an­walt soll auf Autos geschossen haben

15.09.2015

Ein Jurist als Heckenschütze? Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft einem 50-jährigen Anwalt vor, mit einem Gewehr auf parkende und fahrende Autos geschossen zu haben. Laut Anklage versuchter Mord. Am Mittwoch beginnt der Prozess.

Ein Nürnberger Rechtsanwalt muss sich ab Mittwoch vor dem Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth verantworten. Er soll, so wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, zwischen August und November 2014 aus seinem Haus heraus mit einem Druckluftgewehr immer wieder auf Fahrzeuge geschossen haben.

Die Ermittlungsbehörde hat ihn u.a. wegen versuchten Mordes angeklagt, weil er den Tod der Insassen - so lautet der Vorwurf - billigend in Kauf genommen haben soll. Der Angeklagte selbst betont stets, er habe niemanden töten wollen. Was er mit seinen Angriffen aus jeweils etwa 100 Metern Entfernung bezweckte, ist noch unklar. Die Schüsse hatte der verheiratete Mann direkt nach seiner Festnahme zugegeben.

Anklage: Opfer waren arg- und wehrlos

Im wohl schwerwiegendsten Fall habe er das Auto eines Mannes "während der Fahrt getroffen - der Fahrer war dabei im Auto", wie Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke im November vergangenen Jahres gesagt hatte. Da auf deutschen Straßen niemand damit rechne, beschossen zu werden, sei der Fahrer "völlig arg- und wehrlos" gewesen. Das Opfer hatte Anzeige erstattet, weil es eine Beschädigung an seiner Beifahrertür entdeckt hatte.

In einem weiteren Fall soll der Mann unmittelbar nach einem Unfall auf das stehende Auto einer Frau aus Fürth geschossen haben. Sie hatte an der Beifahrertür einen Schaden festgestellt - die Polizei fand daraufhin in der Gummidichtung ein deformiertes Geschoss. Tatwaffe war nach bisherigen Erkenntnissen ein erlaubnispflichtiges Kleinkaliber-Druckluftgewehr für Jagd- oder Sportzwecke. Die Geschosse seien mit hohem Druck aus der Waffe geflogen und hätten eine recht große Reichweite gehabt, hieß es. Die Waffe besaß der mutmaßliche Heckenschütze illegal. Er muss sich daher auch wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes einer Schusswaffe verantworten.

Auf die Spur des der Polizei bis dahin unbekannten Nürnbergers waren die Beamten nach dem Hinweis eines Passanten gekommen, der im Vorbeigehen an dem Haus Schüsse wahrgenommen hatte. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden Ermittler anschließend fünf Waffen und umfangreiches Zubehör.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Prozessebginn in Nürnberg: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16898 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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