Der Streit um den gepfändeten und im Internet verkauften Mops Edda hat inzwischen finanziell größere Dimensionen angenommen. Das AG Ahlen hat den Fall deswegen an das LG Münster verwiesen. Dort geht es nun auch um Amtshaftungsansprüche.
Die Posse um den gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mops "Edda" beschäftigt bald das Landgericht (LG) Münster. Die Schadensersatzforderungen für die kranke Hundedame haben mittlerweile Dimensionen erreicht, für die das Amtsgericht (AG) Ahlen nicht mehr zuständig ist. Es hat den Fall jetzt nach Münster verwiesen. Das bestätigte der Direktor des AG, Andreas Serries, gegenüber LTO am Montag.
Mops Edda hatte Schlagzeilen gemacht, nachdem das Tier von der Stadt Ahlen bei einer Schuldnerin gepfändet und nicht wie sonst üblich versteigert, sondern übers Internet für 690 Euro an eine Frau aus Wülfrath verkauft worden war. Die Käuferin fühlt sich getäuscht, da der Mops entgegen der Angaben in der Internet-Annonce nicht gesund gewesen sei.
Die Hundedame leidet nach Angaben der Käuferin unter einer schwerwiegenden Augenkrankheit. Das rechte Auge sei nur mit einer Notoperation an Weihnachten gerettet worden, fast alle Hornhautschichten seien durchbrochen gewesen. Mithilfe eines Implantats habe man ein Loch im Auge verschlossen. Drei weitere Eingriffe und viele Kontrolltermine folgten. Dafür habe sie schon mehrere tausend Euro ausgegeben, so Eddas neues Frauchen.
Auch Ansprüche aus Amtshaftung?
Die bereits angefallenen und die noch folgenden Kosten möchte die Käuferin erstattet bekommen. Deswegen hatte ihr Anwalt, Wolfgang Kalla, Anfang März beim AG Ahlen Klage erhoben. In der Zwischenzeit hätten sich die Folgekosten konkretisiert, so der Rechtsanwalt, der allein die Kosten für notwendige Medikamente bei einer zugrundegelegten Lebensdauer des Tieres von 15 Jahren auf 13.000 Euro beziffert. Mit den übrigen bereits entstanden Kosten liege der Streitwert nun über der Grenze von 5.000 Euro, für die noch das AG gem. § 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) noch zuständig wäre.
Gerichtssprecher Serries gab zudem an, dass die klagende Frau darüber hinaus auch Ansprüche aus Amtshaftung geltend mache. Dafür sei dann das LG unabhängig vom Streitwert nach § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG ohnehin zuständig, weswegen das Verfahren letztlich auch auf diesem Wege das LG erreicht hätte.
Das Landgericht soll dabei nicht nur über den Schadenersatzanspruch entscheiden, sondern "auch über die Rechtsfrage, ob die Pfändung überhaupt zulässig war", so Rechtsanwalt Kalla. Vor allem bedürfe der Klärung, ob neben der Versteigerung überhaupt die Pfändung von Haustieren zulässig ist. "Viele Menschen können von Pfändungen ihrer Haustiere betroffen sein - hier muss es Rechtssicherheit für Mensch und Tier geben", sagt Kalla.
Wann über den Fall verhandelt wird, ist noch unklar.
mgö/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Mops-Fall beschäftigt das LG Münster: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36615 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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