Mit Blick auf die zweijährige Untersuchungshaft des ehemaligen KZ-Wachmannes hoben die Münchner Richter am Donnerstag den Haftbefehl auf. Das israelische Wiesenthal-Zentrum reagierte mit Empörung.
Trotz seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft verlässt der mittlerweile 91-Jährigen nun das Gericht in der Nymphenburger Straße in München als freier Mann.
Angesichts seiner Staatenlosigkeit nach Aberkennung der US-Staatsbürgerschaft bestehe keine Fluchtgefahr mehr, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Alt. Sollte das Urteil, gegen das Demjanjuks Anwälte Revision angekündigt haben, rechtskräftig werden, müsste die nächste Instanz auch über die Haftfrage neu entscheiden. Allerdings müsste auf eine
Haftstrafe die Dauer der Untersuchungshaft angerechnet werden.
Das israelische Wiesenthal-Zentrum hat auf die Freilassung des früheren KZ-Wachmannes mit großer Empörung reagiert. "Er gehört ins Gefängnis", sagte der Leiter der Jerusalemer Einrichtung, Efraim Zuroff, der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag.
"Das ist eine ganz fürchterliche Entscheidung", kommentierte
Zuroff die Aufhebung des Haftbefehls. "Sein Alter hätte nicht berücksichtigt werden dürfen." Demjanjuk sei wegen der Beteiligung an der Ermordung von
rund 30.000 Juden verurteilt worden. "Ist es da angemessen, ihn
freizulassen, so dass er die Gastfreundschaft der ukrainischen
Gemeinde in Deutschland genießen kann?"
Der Leiter des Wiesenthal-Zentrums berichtete von einer
Achterbahnfahrt seiner Gefühle. Anfangs hatte er die
Entscheidung des Gerichts begrüßt, das Demjanjuk zu fünf Jahren Haft
verurteilt hatte. Er sprach unmittelbar nach dem Urteil von einer
sehr starken Botschaft, dass die Täter auch viele Jahre nach den
Verbrechen des Holocaust noch für ihre Vergehen belangt werden
können. Nun räumte er ein: "Am Anfang war ich begeistert, jetzt bin
ich sehr enttäuscht."
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LG München II: Demjanjuk zu fünf Jahren Haft verurteilt
LG München II: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3263 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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