Ex-Wirecard-Chef verbucht Teilerfolg im Kampf um Vermögen: Arrest­be­fehl gegen Markus Braun auf­ge­hoben

09.06.2022

Das LG München I hat einen Arrestbefehl über 35 Millionen Euro gegen eine Beteiligungsgesellschaft von Markus Braun aufgehoben. Ein weiterer Vermögensarrest über 140 Millionen Euro wurde indes bestätigt.  

Der frühere Wirecard-Chef Dr. Markus Braun hat einen Teilerfolg im Kampf um sein Vermögen erzielt. Einer von zwei Arrestbefehlen, die der Insolvenzverwalter Michael Jaffé erwirkt hatte, wurde am Donnerstag vom Landgericht München I aufgehoben.  

Die 5. Kammer für Handelssachen unter dem Vorsitz von Dr. Helmut Krenek wies den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls über 35 Millionen Euro gegen die Beteiligungsgesellschaft von Braun zurück. Ein weiterer Arrestbefehl über 140 Millionen Euro, der sich gegen Braun selbst richtet, wurde hingegen mit Endurteil bestätigt (Urt. v. 09.06.2022; Az. 5HK O 17659/21).

Der aufgehobene Arrestbefehl hatte Zahlungen zum Gegenstand, die von dem ehemaligen Vertriebsvorstand Jan Marsalek aus dem Konzernvermögen abgezweigt und zur Tilgung eines Kredits bei Braun eingesetzt worden sein sollen. Braun bestreitet, davon Kenntnis gehabt zu haben. Nach Einschätzung des Gerichts konnte nicht hinreichend glaubhaft gemacht werden, dass Braun doch davon wusste.   

Anders fiel die Entscheidung im Hinblick auf den zweiten Arrestbefehl aus. Hier gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass Braun seine Pflichten als Vorstandsmitglied der Wirecard AG verletzt habe.

Eine solche Pflichtverletzung sah die Kammer unter anderem darin, dass über eine Tochtergesellschaft der Wirecard AG im März 2020 ein weiteres Darlehen über 100 Millionen Euro an eine in Singapur gegründete Gesellschaft ausgezahlt worden war, obwohl bereits aus einem früheren Darlehen Zahlungsrückstände aufgelaufen waren.  

sts/LTO-Redaktion 

Zitiervorschlag

Ex-Wirecard-Chef verbucht Teilerfolg im Kampf um Vermögen: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48696 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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