Nach nur wenigen Minuten und noch vor Verlesung der Anklageschrift hat das LG München I das Strafverfahren gegen den früheren Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer aus formalen Gründen ausgesetzt. Ein neuer Termin steht noch nicht fest, alle bisher vereinbarten sind mit der Entscheidung hinfällig.
Wegen Terminproblemen hatte das Gericht einen Ersatzschöffen verpflichtet, aber auch der Ersatz musste seine Teilnahme absagen. Der Name des zweiten Ersatzschöffen aber war der Verteidigung nicht rechtzeitig mitgeteilt worden. Dies hätte eine Woche vor der Verhandlung am Donnerstag passieren müssen.
Daher beantragte die Verteidigung Breuers, die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts prüfen zu lassen. Weil die dafür vorgesehene Frist von einer Woche aber die anschließenden Termine wegen der Urlaubspläne der Richter infrage stellte, setzte der Vorsitzende Richter Anton Winkler das Verfahren aus. Der Prozess muss nun komplett neu angesetzt werden.
Breuer muss sich vor dem Landgericht (LG) wegen versuchten Prozessbetrugs verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73-jährigen vor, im Jahr 2003 bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben. Der Vorwurf geht auf eines der zahlreichen Zivilverfahren zurück, in dem der unlängst verstorbene Medienmogul Leo Kirch Schadenersatz von Breuer und der Bank forderte, da er diese für den Zusammenbruch seines Medienimperiums verantwortlich machte. Er warf Breuer vor, mit öffentlich geäußerten Zweifeln an seiner Kreditwürdigkeit die Insolvenz seines Medienkonzerns herbeigeredet zu haben.
Vor Gericht hatte Breuer 2003 ausgesagt, er habe keinerlei spezifische Kenntnisse über Kirchs Firmen gehabt. Dies hält die Staatsanwaltschaft für eine Lüge, um Schadenersatz-Forderungen abzuwehren. Wann das Verfahren fortgesetzt wird, ist unklar.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
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LG München I: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4055 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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