Fast zwei Jahre nach dem schweren Zugunglück in Hordorf in Sachsen-Anhalt mit zehn Toten ist der Lokführer zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieser Zusammenstoß hätte verhindert werden können, sagte die Vorsitzende Richterin. Der 41 Jahre alte Lokführer des Güterzuges habe gleich zwei Haltesignale übersehen. Nahezu ungebremst raste er auf der eingleisigen Strecke gegen einen entgegenkommenden Personenzug.
Das Landgericht (LG) Magdeburg hat den Lokführer des Güterzugs, welcher am 29. Januar 2011 in einen Regionalexpress raste, wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Mann habe nicht unter Drogeneinfluss gestanden, sagte die vorsitzende Richterin. Zusätzliche Pflichtverletzungen - neben dem Übersehen der beiden Signale - seien nicht erkennbar (Urt. v. 28.11.2012, Az. 25 KLs 162 Js 2742/11, 47/11).
Das LG schloss in der Urteilsbegründung aus, dass der Lokführer sich vor dem Unfall in der zweiten der beiden Loks des Güterzuges aufgehalten hatte, wie die Nebenklage vermutet hatte. Dass der Mann nur leicht verletzt wurde, sei kein Indiz dafür. Auch gebe es keine Hinweise, dass der 41-Jährige von Handy-Telefonaten abgelenkt gewesen sei.
Sein Verteidiger hatte in seinem Plädoyer auf einen "desaströsen Zustand der Gleisanlagen" verwiesen, der neben menschlichem Versagen verantwortlich für das Unglück sei. Wäre die Unfallstrecke schon damals mit einem Notbremssystem ausgestattet gewesen, wäre der Unfall nicht passiert. Das Gericht ging darauf in der Urteilsbegründung allerdings nicht näher ein. Es erklärte nur, dass ein derartiges Bremssystem nicht vorgeschrieben gewesen sei.
una/dpa/LTO-Redaktion
LG Magdeburg zu Zugunglück von Hordorf: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7664 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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