Im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle ist der angeklagte Beamte zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das LG Magdeburg setzte in seinem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil 120 Tagessätze zu je 90 Euro fest.
Der Angeklagte habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, urteilte das Landgericht (LG) Magdeburg (Urt. v. 13.12.2012). Fast zwei Jahre lang war die Kammer zuvor der Frage nachgegangen, welche Schuld der ehemalige Dessauer Dienstgruppenleiter am Tod des Afrikaners trägt. Der 23-jährige Jalloh soll am 7. Januar 2005 trotz Fesselung an Armen und Beinen mit einem Feuerzeug die Matratze, auf der er in der Dessauer Zelle lag, angezündet haben. Gutachter stellten fest, dass er an den heißen Brandgasen starb.
In einem ersten Verfahren am Landgericht Dessau war der Polizist im Dezember 2008 freigesprochen worden. Damals konnte ihm keine Schuld am Tod Jallohs nachgewiesen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) ließ das Verfahren wegen Lücken in der Urteilsbegründung neu aufrollen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Beamten in Magdeburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, weil er nach ihrer damaligen Überzeugung Jalloh hätte retten können. Der Polizist hatte zugegeben, den Rauchalarm mindestens einmal abgestellt zu haben. Im Plädoyer war die Staatsanwaltschaft von ihrem ursprünglichen Vorwurf abgerückt. Sie forderte stattdessen eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt.
Die Nebenklage, die die Familie vertritt, geht nach wie vor von Mord aus. Sie hatte zuletzt beantragt, Brandversuche an Schweinen mit und ohne Brandbeschleuniger durchzuführen, um die Mordthese zu beweisen.
Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung gab es zahlreiche Protestaktionen gegen die Dessauer Polizei.
dpa/age/LTO-Redaktion
Strafprozess um den Tod von Ouri Jalloh: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7788 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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