Zwei Mieter aus Sachsen-Anhalt müssen die Kosten für Anmietung und Wartung von Rauchmeldern selbst tragen. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des LG hervor.
Nach Ansicht des Landgerichts (LG) sind Rauchmelder mit Wasser- und Wärmezählern vergleichbar - deren Kosten würden auch auf die Mieter umgelegt (Urt. v. 27.09.2011, Az. 1 S 171/11).
Die Wohnungsmieter waren nicht einverstanden damit, dass eine Wohnungsbaugesellschaft als Vermieterin die Kosten nicht tragen wollte.
Die Anmietung und Wartung der Rauchmelder gehörten zu den Nebenkosten, die auf Mieter umgelegt werden könnten, so das LG. Das Gericht hob damit ein anderslautendes Urteil des Amtsgerichtes Schönebeck in zweiter Instanz auf.
Das Urteil ist rechtskräftig.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG Magdeburg: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5014 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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