Das LG Magdeburg hat in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil der Klage des Besitzers eines parkenden Autos gegen einen Hauseigentümer nur teilweise stattgegeben. Dem Autobesitzer hat es eine Mitschuld in gleicher Höhe zugesprochen.
Der Hauseigentümer hafte wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht beim Abgang einer Dachlawine auf ein parkendes Auto, so die Richter. Diese erfordere auch in schneearmen Gegenden die Warnung vor Dachlawinen. Dies gelte vor allem dann, wenn die Schneesituation schon seit längerer Zeit bestand (Urt. v. 10.11.2010, Az. 5 O 833/10).
Den Autobesitzer trifft nach Ansicht des Landgerichts (LG) Madgeburg im vorliegenden Fall allerdings eine bedeutende Mitschuld, weil er sich den Parkplatz vor dem Haus des Beklagten ausgesucht hatte, dabei aber die Schneelage kannte. Zudem hätte er als Bewohner eines Hauses schräg gegenüber auch die Dachlast auf dem Haus des Beklagten erkennen können.
cla/LTO-Redaktion
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LG Magdeburg: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2471 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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