Vor dem LG Köln muss sich seit November 2021 ein Pfarrer wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Nachdem weitere Zeugenaussagen hinzukamen, wurde nun ein Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt.
Im laufenden Missbrauchsprozess gegen einen katholischen Pfarrer vor dem Landgericht (LG) Köln (Az. 102 KLs 17/20) ist der Angeklagte überraschend im Gerichtssaal verhaftet worden. Gegen den 71-Jährigen ist am Donnerstag ein Haftbefehl erlassen worden, nach der Sitzung wurde er unverzüglich in Untersuchungshaft verbracht. Als Haftgrund hat die zuständige Kammer Wiederholungsgefahr bejaht (§ 112a Abs. 1 Nr. 1 Strafprozessordnung).
Der Pfarrer steht seit November wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht, bislang bestand noch kein Haftbefehl gegen ihn. Er ist angeklagt, weil er in den 1990er Jahren seine drei Nichten und 2011 ein elfjähriges Mädchen missbraucht haben soll. Im Laufe des Prozesses meldeten sich weitere mutmaßliche Opfer, die dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht als Zeugen aussagten. Dabei habe eine Zeugin von Übergriffen noch im Jahr 2019 berichtet.
"Aufgrund der Vielzahl möglicher Übergriffe, die zudem nunmehr teilweise auch aus der jüngeren Vergangenheit stammen könnten, hat die Kammer in ihrem Beschluss den Haftgrund der Wiederholungsgefahr bejaht", erklärte der Gerichtssprecher.
Über eine Anklage wegen der neuen Vorwürfe sei noch nicht entschieden. Falls es dazu kommt, könnte sie mit einer sogenannten Nachtragsanklage in das laufende Verfahren einbezogen werden, sagte der Sprecher.
Das Landgericht hatte neben weiteren Beschäftigten des Erzbistums Köln in dem Prozess auch schon den Hamburger Erzbischof Stefan Heße als Zeugen vernommen. Er war früher Personalchef im Kölner Erzbistum und mit dem Fall des Angeklagten befasst, als dieser 2010 von einer seiner Nichten schon einmal angezeigt worden war.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Missbrauchsprozess in Köln: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47362 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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